Die Belastungsvollmacht ist ein notwendiges Werkzeug, um Immobilienkäufe mit Bankenfinanzierung abzuwickeln. Sie überbrückt den Zeitraum zwischen Beurkundung und Eigentumsumschreibung.
Warum die Belastungsvollmacht nötig ist
Für Makler bedeutet das: Der Käufer kauft die Immobilie, hat aber noch keine Eigentümerstellung im Grundbuch. Die Eigentumsumschreibung dauert oft 6 bis 12 Wochen nach Beurkundung. Ohne Eigentümerstellung kann der Käufer aber keine Grundschuld eintragen lassen – und die Bank zahlt den Kredit nicht aus.
Die Lösung: Der Verkäufer erteilt dem Käufer (oder direkt der Bank) eine Belastungsvollmacht im notariellen Kaufvertrag. Damit darf der Käufer die Grundschuld bereits vor Eigentumsumschreibung eintragen. Die Bank überweist den Kredit, der Käufer zahlt den Kaufpreis.
Schutz für den Verkäufer
Wichtig ist die richtige Bedingung in der Vollmacht. Die Grundschuld darf nur in Höhe des Kaufpreises eingetragen werden, das Bankgeld geht direkt an den Verkäufer (oder über das Notaranderkonto bei komplexen Fällen).
Platzt der Kaufvertrag aus irgendeinem Grund, bleibt die Grundschuld als Risiko. Daher enthält jeder gut gestaltete Vertrag eine Rückgabeverpflichtung: Der Käufer muss die Grundschuld auf Anforderung des Verkäufers wieder löschen oder abtreten lassen.
Im Verkaufsgespräch erklärst du dem Eigentümer diesen Mechanismus transparent. Viele Verkäufer sind beunruhigt, weil eine Grundschuld auf „ihrem" Objekt eingetragen wird. Mit klarer Erklärung – und Verweis auf die Bedingungen im Vertrag – nimmst du diese Sorge. Bei der Auflassungsvormerkung und Belastungsvollmacht im Verbund entsteht ein sauber abgesicherter Verkaufsprozess für beide Seiten.