Glossar · Kaufabwicklung

Energieausweis-Pflicht

Auch: Pflicht zum Energieausweis

Gesetzliche Pflicht, beim Verkauf oder bei der Vermietung einer Immobilie einen gültigen Energieausweis vorzulegen.

Die Energieausweis-Pflicht ist Teil des Gebäudeenergiegesetzes. Sie soll Käufer und Mieter über den energetischen Zustand einer Immobilie informieren – und Maklern klare Vorgaben fürs Inserieren machen.

Konkrete Pflichten

Wer eine Immobilie zum Verkauf oder zur Vermietung anbietet, muss bestimmte Pflichten erfüllen: Der Energieausweis muss spätestens bei der Besichtigung vorgelegt werden. Im Exposé müssen bestimmte Pflichtangaben stehen – Energieträger, Endenergiebedarf oder -verbrauch, Effizienzklasse, Baujahr.

Die Pflichtangaben gelten auch für Online-Inserate. Wer auf ImmoScout24 oder Immowelt eine Immobilie einstellt, ohne diese Angaben zu machen, riskiert Abmahnung und Bußgeld. Wettbewerbsverbände prüfen regelmäßig stichprobenartig.

Beim Kaufvertrag muss der Energieausweis dem Käufer übergeben werden. Üblich: Übergabe in Kopie bei Beurkundung, Original bei Schlüsselübergabe.

Praxis für Makler

In der Eigentümer-Beratung empfiehlst du frühzeitig: Energieausweis vor Inseratsbeginn besorgen. Das dauert ein bis vier Wochen, bei selten erstellten Wohnungen länger. Wer ohne Ausweis inseriert, riskiert Verzögerung der Vermarktung oder Bußgeld.

Bei der Auswahl zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweis gilt: Bedarfsausweis ist Pflicht bei Wohngebäuden mit weniger als fünf Wohneinheiten und Bauantrag vor 1977 (es sei denn, das Gebäude wurde seither auf das Niveau der 1. Wärmeschutzverordnung gebracht). In allen anderen Fällen können beide Varianten verwendet werden.

Im Verkaufsgespräch zeigst du Substanz, wenn du nicht nur die Pflicht erfüllst, sondern den Energieausweis aktiv erklärst: Welcher Verbrauch ist realistisch? Welche Sanierungsmaßnahmen lohnen? Welche Förderprogramme sind verfügbar? Damit hebst du dich von Maklern ab, die nur Pflichtangaben abhaken.

Häufige Fragen

Zu Energieausweis-Pflicht

Ab wann gilt die Energieausweis-Pflicht?+

Seit 2014 für alle Verkäufe und Vermietungen. Im Inserat müssen Pflichtangaben (Energieträger, Endenergiebedarf, Baujahr, Effizienzklasse) stehen – Verstöße sind Ordnungswidrigkeiten.

Welche Ausnahmen gibt es?+

Denkmalgeschützte Gebäude, Immobilien unter 50 Quadratmetern Nutzfläche, reine Nebengebäude und Abrisshäuser. Bei Denkmalschutz sollten Käufer aber dennoch über energetische Aspekte informiert werden.

Welche Strafen drohen bei Verstoß?+

Bußgelder bis 10.000 Euro pro Verstoß. In der Praxis werden meist deutlich niedrigere Beträge verhängt, aber das Risiko ist real. Bei wiederholten Verstößen drohen höhere Sanktionen.

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