Glossar · Notariat & Recht

Grundbuch Abteilung III

Auch: Hypothekenabteilung, Pfandrechtsabteilung

Dritte Abteilung des Grundbuchs – führt Grundpfandrechte wie Hypotheken, Grundschulden und Rentenschulden.

Abteilung III ist der Bereich, in dem die meisten Finanzierungsfragen sichtbar werden. Wer hier nicht sauber arbeitet, verzögert oder verhindert einen Verkauf.

Was in Abteilung III steht

Die dritte Abteilung listet alle Grundpfandrechte, mit denen das Objekt belastet ist. In der Praxis dominieren Grundschulden als moderne Finanzierungsinstrumente – Hypotheken kommen nur noch selten vor. Jeder Eintrag enthält den Gläubiger (meist eine Bank), den Nennbetrag in Euro, den Zinssatz und gegebenenfalls Nebenleistungen. Wichtig: Der Nennbetrag ist nicht der tatsächlich offene Darlehensstand. Eine Grundschuld über 400.000 Euro kann längst auf eine Restschuld von 50.000 Euro getilgt sein. Den realen Stand erfährst du nur über die Bank des Eigentümers, idealerweise mit einer aktuellen Saldenbestätigung.

Was Makler in der Kaufabwicklung beachten

In der Kaufabwicklung ist die Lastenfreistellung einer der heikelsten Punkte. Die finanzierende Bank des Verkäufers gibt eine Löschungsbewilligung gegen Zahlung der Restschuld heraus – aber nur, wenn der vereinbarte Ablauf eingehalten wird. Der Notar leitet die Kaufpreiszahlung üblicherweise so, dass ein Teilbetrag direkt an die Bank fließt, der Rest an den Verkäufer.

In der Eigentümer-Beratung holst du früh die Information zur Restschuld ein. Wer das erst eine Woche vor dem Notartermin anfragt, riskiert eine Verzögerung um Wochen. Banken arbeiten in eigenem Tempo. Im Verkaufsgespräch erklärst du Käufern transparent, dass eingetragene Beträge nichts über die tatsächliche Belastung aussagen – das beruhigt Erstkäufer, die beim Anblick einer „400.000 Euro Grundschuld" oft erschrecken. Tipp: Über ein Kundenportal können Eigentümer Saldenbestätigung und Löschungsbewilligung sicher hochladen – das spart Mail-Pingpong und Datenschutz-Risiken.

Häufige Fragen

Zu Grundbuch Abteilung III

Was steht in Abteilung III?+

Grundschulden, Hypotheken und Rentenschulden. Für jedes Recht der Gläubiger (meist eine Bank), die Höhe in Euro und der Zinssatz – auch wenn das tatsächlich offene Darlehen geringer ist.

Wie wird eine Grundschuld bei Verkauf gelöscht?+

Die finanzierende Bank des Verkäufers erteilt eine Löschungsbewilligung gegen Zahlung der Restschuld. Der Notar reicht diese mit dem Eintragungsantrag beim Grundbuchamt ein.

Kann der Käufer eine bestehende Grundschuld übernehmen?+

Ja, das ist die sogenannte Schuldübernahme. In der Praxis selten, weil die Konditionen des Altdarlehens meist schlechter sind als ein neues Darlehen.

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