Abteilung III ist der Bereich, in dem die meisten Finanzierungsfragen sichtbar werden. Wer hier nicht sauber arbeitet, verzögert oder verhindert einen Verkauf.
Was in Abteilung III steht
Die dritte Abteilung listet alle Grundpfandrechte, mit denen das Objekt belastet ist. In der Praxis dominieren Grundschulden als moderne Finanzierungsinstrumente – Hypotheken kommen nur noch selten vor. Jeder Eintrag enthält den Gläubiger (meist eine Bank), den Nennbetrag in Euro, den Zinssatz und gegebenenfalls Nebenleistungen. Wichtig: Der Nennbetrag ist nicht der tatsächlich offene Darlehensstand. Eine Grundschuld über 400.000 Euro kann längst auf eine Restschuld von 50.000 Euro getilgt sein. Den realen Stand erfährst du nur über die Bank des Eigentümers, idealerweise mit einer aktuellen Saldenbestätigung.
Was Makler in der Kaufabwicklung beachten
In der Kaufabwicklung ist die Lastenfreistellung einer der heikelsten Punkte. Die finanzierende Bank des Verkäufers gibt eine Löschungsbewilligung gegen Zahlung der Restschuld heraus – aber nur, wenn der vereinbarte Ablauf eingehalten wird. Der Notar leitet die Kaufpreiszahlung üblicherweise so, dass ein Teilbetrag direkt an die Bank fließt, der Rest an den Verkäufer.
In der Eigentümer-Beratung holst du früh die Information zur Restschuld ein. Wer das erst eine Woche vor dem Notartermin anfragt, riskiert eine Verzögerung um Wochen. Banken arbeiten in eigenem Tempo. Im Verkaufsgespräch erklärst du Käufern transparent, dass eingetragene Beträge nichts über die tatsächliche Belastung aussagen – das beruhigt Erstkäufer, die beim Anblick einer „400.000 Euro Grundschuld" oft erschrecken. Tipp: Über ein Kundenportal können Eigentümer Saldenbestätigung und Löschungsbewilligung sicher hochladen – das spart Mail-Pingpong und Datenschutz-Risiken.