Die Wohnimmobilienkreditrichtlinie, oft als KIM-Verordnung bezeichnet, regelt seit 2016 die Kreditvergabe für Immobilienfinanzierungen in der EU. Sie verpflichtet Banken zu einer detaillierten Prüfung der Kapitaldienstfähigkeit.
Was Makler im Käufergespräch wissen müssen
Vor allem bei älteren Käufern führt die KIM zu Problemen. Banken kalkulieren mit einer Lebenserwartung – wer mit 65 ein 30-jähriges Darlehen aufnehmen will, scheitert oft an der Prüfung. Auch knapp finanzierende Käufer mit hoher Bestandsmiete oder anderen Krediten haben es schwerer.
Wichtig im Erstgespräch: Käufer nicht falsch beraten. Wer signalisiert, dass „Geld in der heutigen Zeit kein Problem ist", überrascht Käufer böse, wenn die Bank ablehnt. Besser ehrlich sagen: „Sprechen Sie mit Ihrer Bank, bevor wir konkret werden – die Prüfung ist heute strenger als noch vor 5 Jahren."
Praxisrelevanz im Vermarktungsprozess
Die KIM hat die Bedeutung von Bonitätsprüfung und Finanzierungszusage massiv erhöht. Vor 2016 reichte ein Bauchgefühl, heute braucht es einen schriftlichen Nachweis. Wer Interessenten ohne Zusage in den Bieterprozess lässt, riskiert Absprünge vor dem Notartermin – das ist der schlimmste Fall, weil der Verkaufsprozess von vorne beginnt.
In der Premium-Vermarktung gehört die KIM-Prüfung zum Standardprozess. Vor jeder ernsthaften Verhandlung wird die Finanzierung geprüft. Wer als Eigentümer einen guten Makler hat, bekommt nur qualifizierte Käufer mit klarer Finanzierung – das spart Zeit und schützt vor Frust. Diese Sorgfalt ist auch ein Verkaufsargument im Maklergespräch gegen Hobby-Vermarkter.