Die Lastenfreistellung gehört zu jedem Immobilienverkauf, bei dem das Objekt noch finanziert ist. Sie sorgt dafür, dass der Käufer das Grundbuch ohne Altlasten übernehmen kann.
Ablauf in der Praxis
Nach dem Notartermin fordert der Notar bei der Bank des Verkäufers die Löschungsbewilligung für die eingetragene Grundschuld an. Die Bank gibt diese frei, sobald der ausstehende Darlehensbetrag aus dem Kaufpreis abgelöst wird – meist über eine Treuhandauflage gegenüber dem Notar.
Der Notar dokumentiert: Wie hoch ist der Ablösebetrag, an welches Bankkonto fließt er, und wann wird die Löschungsbewilligung übergeben? Erst wenn alle diese Punkte geklärt sind, erstellt er die Fälligkeitsmitteilung und der Käufer kann zahlen.
Üblich ist: Der Käufer überweist den Ablösebetrag direkt an die Bank des Verkäufers, den Restbetrag an den Verkäufer. So fließt das Geld in einer einzigen Bewegung an die richtigen Stellen.
Häufige Stolperfallen
Probleme entstehen, wenn weitere Belastungen im Grundbuch stehen – etwa alte Grundschulden längst abgelöster Kredite, Reallasten oder Dienstbarkeiten. Diese müssen separat behandelt werden: Löschungsbewilligungen einholen oder im Vertrag explizit übernehmen.
In der Eigentümer-Beratung empfiehlst du frühzeitig einen aktuellen Grundbuchauszug. So zeigt sich, welche Belastungen real sind und welche der Bereinigung bedürfen. Eigentümer wissen oft selbst nicht, dass alte Grundschulden noch eingetragen sind.
Im Verkaufsgespräch zeigst du Substanz, wenn du den Bereinigungsbedarf vor der Beurkundung kennst und dem Eigentümer einen klaren Zeitplan gibst – statt erst kurz vor dem Notartermin festzustellen, dass mehrere Wochen Vorlauf nötig sind.