Der Maklervertrag ist die juristische Grundlage jeder Maklertätigkeit. Er regelt Aufgaben, Provision und Laufzeit und ist Voraussetzung für jeden späteren Zahlungsanspruch.
Formvorschriften und Inhalte
Seit Dezember 2020 muss der Maklervertrag bei Wohnimmobilien gegenüber Verbrauchern in Textform geschlossen werden – also schriftlich, per E-Mail oder über ein digitales Formular. Mündliche Abreden sind unwirksam und führen zum vollständigen Verlust des Provisionsanspruchs.
Inhaltlich gehören in den Vertrag: Bezeichnung des Objekts, vereinbarte Leistung, Provisionshöhe, Laufzeit, gegebenenfalls Exklusivität und Widerrufsbelehrung. Bei Alleinaufträgen sind die Exklusivitätsklausel und ihre Folgen besonders sauber zu formulieren.
Wichtig: Die Höhe der Provision ist frei verhandelbar – seit der Provisionsteilungsregelung gilt jedoch, dass Käufer und Verkäufer bei Wohnimmobilien jeweils maximal die Hälfte tragen.
Bedeutung im Verkaufsprozess
Vor jeder Tätigkeit muss der Maklervertrag schriftlich vorliegen – idealerweise vor der ersten Besichtigung. Wer in Vorleistung geht, ohne einen unterschriebenen Vertrag zu haben, riskiert seine Provision.
In der Eigentümer-Beratung erklärst du: Der Vertrag schützt beide Seiten. Er definiert klar, was der Makler liefert und was der Eigentümer dafür zahlt. Eine seriöse Vertragsgestaltung schafft Vertrauen und reduziert spätere Diskussionen.
Im Verkaufsgespräch zeigst du Substanz, wenn du den Vertrag aktiv erklärst statt nur unterschreiben lässt. Verbunden mit der Maklerprovision und einem konkreten Vermarktungsplan wird daraus ein vollwertiges Angebot – nicht nur eine Formalität.