Der Maklerwiderruf ist eine der häufigsten Provisionsfallen für Makler. Wer beim Eigentümer am Küchentisch einen Vertrag unterschreibt, hat den Verbrauchervertrag außerhalb der Geschäftsräume geschlossen – mit allen Folgen aus §312g BGB.
Wann das Widerrufsrecht greift
Für Makler bedeutet das: Praktisch jeder Eigentümer-Termin außerhalb des Maklerbüros löst das Widerrufsrecht aus. Auch telefonisch oder per Mail geschlossene Verträge fallen darunter. Nur wenn der Eigentümer das Büro betritt und dort den Alleinauftrag unterzeichnet, entfällt das Widerrufsrecht.
Die 14-tägige Widerrufsfrist beginnt mit Vertragsschluss und korrekter Belehrung. Ohne Belehrung bleibt das Widerrufsrecht bis zu 12 Monate bestehen – ein massives Risiko, wenn die Provision bereits angefallen ist.
Provision trotz Widerrufsrecht sichern
In der Praxis nutzt du eine schriftliche Widerrufsbelehrung als Anhang zum Maklervertrag. Der Eigentümer erklärt darin ausdrücklich, dass du vor Ablauf der 14 Tage mit der Vermarktung beginnen darfst – und akzeptiert, dass im Widerrufsfall eine anteilige Vergütung fällig wird.
Im Verkaufsgespräch zeigst du dem Eigentümer transparent: „Damit ich sofort loslegen kann, brauche ich Ihre Zustimmung – sonst verlieren wir 14 Tage." Das ist sachlich, ehrlich und schützt deinen Provisionsanspruch. Wer hier sauber arbeitet, vermeidet die häufigste Falle im Maklergeschäft.