Glossar · Kaufabwicklung

Notaranderkonto

Auch: Notartreuhandkonto

Treuhandkonto des Notars, auf das der Käufer den Kaufpreis einzahlt – wird bei komplexen Kaufabwicklungen genutzt.

Das Notaranderkonto war früher der Standardweg der Kaufpreisabwicklung. Heute ist es die Ausnahme – aus Kostengründen und weil moderne Direktzahlungsmodelle den gleichen Schutz bieten.

Funktionsweise

Bei der Anderkontolösung zahlt der Käufer den Kaufpreis nicht direkt an den Verkäufer, sondern auf ein Treuhandkonto des Notars. Der Notar verwahrt das Geld und zahlt erst aus, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind: Eintragung der Auflassungsvormerkung, Löschung der nicht zu übernehmenden Lasten, Vorliegen aller Genehmigungen.

Damit schützt das Anderkonto beide Seiten: Der Käufer zahlt, ohne dass der Verkäufer das Geld vor erfolgreicher Übertragung erhält. Der Verkäufer weiß, dass das Geld bereits geflossen ist und nur noch ausgekehrt werden muss.

Die Kosten liegen zwischen 0,2 und 0,5 Prozent des Kaufpreises – bei einem 500.000-Euro-Objekt also 1.000 bis 2.500 Euro zusätzlich.

Direktzahlung als Standard

Bei normalen Kaufabwicklungen mit einer einzelnen Belastung (zum Beispiel Grundschuld der finanzierenden Bank des Verkäufers) reicht die Direktzahlung. Der Notar erstellt eine Fälligkeitsmitteilung, sobald alle Voraussetzungen vorliegen, und der Käufer zahlt direkt an den Verkäufer beziehungsweise an dessen ablösende Bank.

In der Eigentümer-Beratung erklärst du: Das Anderkonto ist heute nicht mehr der Regelfall. Es lohnt nur bei komplexen Konstellationen – etwa mehreren Verkäufern in einer Erbengemeinschaft, parallelen Übertragungen oder bei Auslandsbezug.

Im Verkaufsgespräch zeigst du Souveränität, wenn du diese Entscheidung gemeinsam mit dem Notar vorbereitest. Die meisten Notartermine laufen heute über die direkte Variante – schneller, günstiger, mit gleicher Rechtssicherheit.

Häufige Fragen

Zu Notaranderkonto

Wann braucht man ein Notaranderkonto?+

Bei Kaufabwicklungen mit besonderen Risiken: mehrere Belastungen, ausländische Parteien, gleichzeitige Übertragungen. In Standardfällen ist die Direktzahlung an den Verkäufer mittlerweile Regel.

Wer trägt die Kosten des Notaranderkontos?+

Üblicherweise der Käufer als Veranlasser. Die Gebühr liegt zwischen 0,2 und 0,5 Prozent des Kaufpreises – ein erheblicher Zusatzbetrag, der die Direktzahlungsvariante attraktiver macht.

Wann zahlt der Notar das Geld aus?+

Erst wenn alle Auszahlungsvoraussetzungen erfüllt sind – meist Eintragung der Auflassungsvormerkung und vollständige Lastenfreistellung. Der Notar prüft das eigenverantwortlich und zahlt dann aus.

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