Glossar · Kaufabwicklung

Schenkungssteuer

Auch: Schenkungsteuer

Steuer auf unentgeltliche Vermögensübertragungen – relevant bei Immobilienübertragung an Kinder, Ehepartner oder Dritte.

Die Schenkungssteuer betrifft Immobilienübertragungen ohne Gegenleistung. Sie ist eng mit der Erbschaftssteuer verwandt und nutzt dieselben Freibeträge.

Funktionsweise

Bei einer Schenkung wird der steuerliche Wert der Immobilie ermittelt – meist deutlich unter dem Marktwert, weil das Bewertungsgesetz eigene Verfahren anwendet. Vom Wert wird der jeweilige Freibetrag abgezogen, auf den Rest fällt die Steuer an.

Die Steuersätze sind progressiv: Bei Ehepartnern und Kindern bis zu 75.000 Euro Steuerwert nur 7 Prozent, bis 300.000 Euro 11 Prozent, darüber höher. Bei entfernten Verwandten oder Dritten beginnen die Sätze bei 15 Prozent und steigen schnell.

Wichtig: Die Freibeträge erneuern sich alle zehn Jahre. Eltern können also einem Kind alle zehn Jahre 400.000 Euro steuerfrei schenken – verteilt über mehrere Schenkungen lassen sich erhebliche Steuern sparen.

Schenkung und Verkauf

Eine Schenkung muss notariell beurkundet werden, ähnlich einem Kaufvertrag. Die Grunderwerbsteuer entfällt zwischen Ehepartnern und in gerader Linie (Eltern an Kinder), nicht aber bei Seitenverwandten.

In der Eigentümer-Beratung – wenn ältere Eigentümer Vermögensplanung ansprechen – kannst du auf die Bedeutung der Schenkungssteuer hinweisen, ohne selbst zu beraten. Das Thema gehört zum Steuerberater oder Fachanwalt.

Im Verkaufsgespräch zeigst du Substanz, wenn du Schenkungsfragen vom Verkauf trennst. Manche Eigentümer überlegen, vor Verkauf an Kinder zu übertragen – das kann sinnvoll sein, hat aber Auswirkungen auf Spekulationssteuer und Vermarktungsstrategie. Eine fundierte Steuerberatung lohnt immer – die Differenz zwischen optimierter und unoptimierter Schenkung kann mehrere zehntausend Euro betragen.

Häufige Fragen

Zu Schenkungssteuer

Welche Freibeträge gelten bei Immobilienschenkung?+

Ehepartner: 500.000 Euro. Kinder: 400.000 Euro pro Elternteil. Enkel: 200.000 Euro. Geschwister: 20.000 Euro. Die Freibeträge können alle zehn Jahre erneut genutzt werden.

Wie wird der Wert der Immobilie für die Steuer ermittelt?+

Über das vereinfachte Verfahren des Bewertungsgesetzes – meist mit Sach- oder Ertragswertverfahren. Der Wert kann oft unter dem Marktwert liegen, was die Schenkung steueroptimiert macht.

Lohnt sich die Schenkung statt Vererbung?+

Häufig ja, wegen der erneut nutzbaren Freibeträge alle zehn Jahre. Wer früh und schrittweise schenkt, kann erhebliche Steuervorteile realisieren – die Beratung durch Steuerberater ist Pflicht.

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