Glossar · Kaufabwicklung

Vollzugsmitteilung

Auch: Vollzugsbestätigung

Mitteilung des Notars an die Beteiligten, dass der Kaufvertrag vollständig umgesetzt wurde – inklusive Eigentumsumschreibung.

Die Vollzugsmitteilung dokumentiert den erfolgreichen Abschluss eines Immobilienkaufs. Der Notar versendet sie, sobald alle vertraglichen Schritte umgesetzt sind – insbesondere die Eigentumsumschreibung.

Inhalt und Bedeutung

Eine vollständige Vollzugsmitteilung enthält: Datum der Eigentumsumschreibung im Grundbuch, neuer Grundbucheintrag, Liste der erfüllten Auflagen, Abrechnung von Notar- und Gerichtskosten, gegebenenfalls Kopie des aktuellen Grundbuchauszugs.

Mit der Vollzugsmitteilung ist die notarielle Begleitung formal beendet. Der Käufer ist als Eigentümer im Grundbuch eingetragen, alle Lasten sind bereinigt oder übernommen, der Kaufpreis ist gezahlt und ausgekehrt.

Die Eigentumsumschreibung ist der Kernschritt vor der Vollzugsmitteilung. Sie kann in Ballungsräumen mehrere Monate dauern, was die Mitteilung entsprechend verzögert.

Praktische Bedeutung

Käufer sollten die Vollzugsmitteilung sicher archivieren. Sie ist relevant für: Berechnung der Spekulationsfrist bei späterem Verkauf, Nachweis gegenüber Versicherungen und Behörden, Vorlage bei Bankgeschäften (etwa Umfinanzierung).

In der Eigentümer-Beratung erklärst du dem Verkäufer: Mit der Vollzugsmitteilung ist sein Verkauf endgültig abgeschlossen. Er erhält keine Mitteilungen mehr vom Notar und kann die Akte ablegen. Bei Fragen Jahre später gilt der letzte Grundbuchauszug als Referenz.

Im Verkaufsgespräch zeigst du Substanz, wenn du Käufer und Verkäufer bei der Übergabe darauf hinweist, dass die Vollzugsmitteilung erst Monate später kommt – und dass keine Sorge nötig ist, falls sie nicht innerhalb von Wochen erscheint. Verbunden mit dem Notartermin und dem Kaufvertrag schließt die Vollzugsmitteilung den formalen Prozess ab.

Ein Käuferportal kann den Prozessstand bis zur Vollzugsmitteilung transparent darstellen und nimmt damit dem Käufer die Unsicherheit über offene Schritte.

Häufige Fragen

Zu Vollzugsmitteilung

Wann erhält man die Vollzugsmitteilung?+

Nach abgeschlossener Eigentumsumschreibung – meist drei bis sechs Monate nach Kaufvertrag, in Ballungsräumen länger. Sie ist das offizielle Ende der notariellen Begleitung.

Was steht in der Mitteilung?+

Bestätigung der Eigentumsumschreibung mit Datum, Grundbucheintragung, Liste der erfüllten Vertragspflichten. Auch eine Abrechnung der Notarkosten kann beiliegen.

Brauche ich die Vollzugsmitteilung später noch?+

Ja, für die Steuer (Spekulationsfrist beginnt mit Übergang), für Versicherungen und für eventuelle Verkäufe. Sie gehört in die Eigentumsakte und sollte sicher archiviert werden.

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