Glossar · Maklergeschäft

Wertermittlung

Auch: Immobilienbewertung, Wertgutachten

Strukturierte Ermittlung des Verkehrswerts einer Immobilie nach anerkannten Verfahren – Grundlage jeder Verkaufsstrategie.

Die Wertermittlung ist der Ausgangspunkt jedes Verkaufsprozesses. Ein realistisch ermittelter Preis verkürzt die Vermarktungszeit, ein zu hoher Preis blockiert das Objekt am Markt.

Die drei klassischen Verfahren

Für Makler bedeutet das: Jedes Objekt verlangt das passende Verfahren. Beim Vergleichswertverfahren nutzt du tatsächliche Verkaufspreise vergleichbarer Objekte aus der Region – Standard bei Eigentumswohnungen und Reihenhäusern.

Beim Ertragswertverfahren steht die Mietrendite im Fokus. Es gilt für Renditeobjekte, vermietete Mehrfamilienhäuser und Gewerbeimmobilien. Beim Sachwertverfahren rechnest du Bodenwert plus Bauwert minus Altersabschreibung – relevant für selbstgenutzte Einfamilienhäuser ohne gute Vergleichsdaten.

Praxis: Vom Wert zur Preisstrategie

In der Eigentümer-Beratung erklärst du nicht nur die Zahl, sondern die Methodik. Ein Eigentümer akzeptiert einen niedrigeren Preis eher, wenn er das Verfahren versteht. Tools wie Sprengnetter, IIB oder PriceHubble liefern automatisierte Erstbewertungen, die du als Diskussionsgrundlage nutzen kannst.

Der ermittelte Wert ist nicht identisch mit dem Angebotspreis. Im Marktwert berücksichtigst du Angebot, Nachfrage und Vermarktungsstrategie. Bei knappen Märkten setzt du leicht unter Marktwert an, um ein Bieterverfahren zu starten. Bei langsamen Märkten platzierst du den Preis exakt am ermittelten Wert. Wer hier sauber arbeitet, gewinnt Eigentümer-Vertrauen und realistische Verkaufschancen.

Häufige Fragen

Zu Wertermittlung

Welche Wertermittlungsverfahren gibt es?+

Vergleichswertverfahren (für Eigentumswohnungen und Einfamilienhäuser), Ertragswertverfahren (für vermietete Renditeobjekte) und Sachwertverfahren (für selbstgenutzte Objekte ohne Vergleichsdaten). Die Wahl hängt vom Objekttyp ab.

Reicht eine Maklerbewertung als Wertermittlung?+

Für Verkaufszwecke ja. Für Gerichts-, Erbschafts- oder Beleihungszwecke braucht es ein qualifiziertes Verkehrswertgutachten von einem öffentlich bestellten Sachverständigen. Das ist deutlich umfangreicher und teurer.

Wie oft sollte eine Wertermittlung aktualisiert werden?+

Bei aktiver Vermarktung alle 6 bis 12 Monate, bei stark schwankenden Märkten häufiger. Ein Wert von vor zwei Jahren ist im heutigen Markt selten belastbar – die Preise haben sich oft deutlich verändert.

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