Glossar · Flächen & Bewertung

Wohnflächenverordnung (WoFlV)

Auch: WoFlV, Wohnflächenberechnung

Bundesweite Verordnung zur Berechnung der Wohnfläche – verbindlich für Mietverhältnisse und Vermarktung.

Die Wohnflächenverordnung regelt seit 2004 verbindlich, wie die Wohnfläche bei Mietverhältnissen und Verkäufen zu berechnen ist. Sie löste die alte II. Berechnungsverordnung ab und ist heute der Standard im deutschen Immobilienmarkt.

Was Makler bei der Flächenermittlung wissen müssen

Die WoFlV ist nicht trivial. Drei Hauptpunkte: Dachschrägen, Balkone und Sondernutzung. Räume mit weniger als 1 Meter Höhe zählen gar nicht. Zwischen 1 und 2 Metern zur Hälfte. Ab 2 Metern voll. Bei einem typischen Dachgeschoss mit Kniestock von 1,20 Metern und Schrägen verlieren Eigentümer oft 20 bis 35 % der Grundfläche.

Bei Balkonen, Terrassen und Loggien werden 25 % der Fläche angerechnet, in Premium-Lagen bis 50 %. Wer ein Reihenhaus mit 30 m² Terrasse hat, kann das mit 7,5 bis 15 m² zur Wohnfläche addieren. Diese Spielräume sind legal, müssen aber sauber dokumentiert sein.

Im Vermarktungsprozess sauber arbeiten

Bei der Erstellung eines Exposés ist die Wohnflächenangabe rechtlich heikel. Bei Abweichungen von mehr als 10 % können Käufer den Kaufpreis mindern – auch nach dem Notartermin. Bei einem 500.000-€-Kaufpreis sind das schnell 50.000 € weniger. Sorgfalt zahlt sich aus.

Im Eigentümergespräch lohnt der Hinweis: „Wir messen lieber neu nach WoFlV, um sicherzugehen." Bei älteren Häusern stimmt die alte Flächenangabe oft nicht mehr – Umbauten, ausgebaute Dachgeschosse oder veränderte Grundrisse machen eine Neumessung sinnvoll. Bei Mehrfamilienhäusern wird oft mit Abweichungen nach DIN 277 statt WoFlV gerechnet – auch das gehört sauber kommuniziert. Die korrekte Fläche schützt vor späteren Mängelrügen und ist die Basis für jeden seriösen Quadratmeterpreis.

Häufige Fragen

Zu Wohnflächenverordnung (WoFlV)

Wie werden Dachschrägen berechnet?+

Bei Raumhöhen unter 1 Meter wird die Fläche nicht berücksichtigt. Zwischen 1 und 2 Metern zur Hälfte. Ab 2 Metern voll. Bei einem Dachgeschoss mit viel Schräge kann das mehr als 30 Prozent der Grundfläche kosten.

Werden Balkone zur Wohnfläche gezählt?+

Ja, anteilig. Die WoFlV erlaubt 25 Prozent der Balkon- oder Terrassenfläche – in besonderen Lagen bis zu 50 Prozent. Bei einem 10 m² großen Balkon werden also meist 2,5 m² zur Wohnfläche addiert.

Was passiert bei falscher Flächenangabe?+

Bei mehr als 10 Prozent Abweichung können Mieter Mietminderung verlangen und Käufer den Kaufpreis mindern. Bei vorsätzlich falscher Angabe drohen weitergehende Ansprüche. Sorgfalt bei der Flächenangabe ist Pflicht.

    Wohnflächenverordnung (WoFlV) – Glossar | Portalist