Die Wohngebäudeversicherung ist faktisch Pflicht für jeden Käufer mit Finanzierung. Sie schützt die Bausubstanz vor Brand, Sturm, Wasserschäden und ähnlichen Ereignissen – und ist die Voraussetzung für jeden Darlehensvertrag.
Was Käufer beim Übergang wissen müssen
Beim Immobilienkauf tritt der Käufer automatisch in die bestehende Versicherung ein. Das passiert kraft Gesetz mit der Eigentumsumschreibung im Grundbuch – ohne Zutun des Käufers. Er hat dann ein Sonderkündigungsrecht von einem Monat, um zu einer anderen Gesellschaft zu wechseln.
Im Verkaufsgespräch lohnt der Hinweis: „Holen Sie sich vor der Übergabe Vergleichsangebote – Sie können kurz nach Notartermin wechseln." Viele Käufer übersehen das und zahlen jahrelang zu teure Prämien. Wer als Makler diesen Tipp gibt, wirkt sofort wertvoll – ohne dass es etwas kostet.
Praxisrelevanz beim Verkauf
Bei der Kaufabwicklung sollte die Versicherungssituation klar dokumentiert sein. Ideal: aktueller Versicherungsschein als Anlage zum Kaufvertrag, inklusive Versicherungssumme und Deckungsumfang. Käufer können dann sofort einschätzen, ob die Police passt oder ob Anpassungen nötig sind.
Bei älteren Immobilien lohnt sich oft eine Neubewertung. Versicherungssummen, die vor 20 Jahren festgelegt wurden, decken heute oft nicht den Wiederaufbauwert. Bei einem Schadensfall droht Unterversicherung – das ist ein klassisches Problem in geerbten Häusern. Wer als Eigentümer vor dem Verkauf die Police aktualisiert oder den Käufer zumindest darauf hinweist, schützt sich vor Streit nach dem Übergabetermin.