Glossar · Finanzierung

Wohngebäudeversicherung

Auch: Gebäudeversicherung, Sachversicherung

Pflicht-Versicherung für Immobilieneigentümer – deckt Schäden an der Bausubstanz durch Feuer, Sturm, Wasser und mehr.

Die Wohngebäudeversicherung ist faktisch Pflicht für jeden Käufer mit Finanzierung. Sie schützt die Bausubstanz vor Brand, Sturm, Wasserschäden und ähnlichen Ereignissen – und ist die Voraussetzung für jeden Darlehensvertrag.

Was Käufer beim Übergang wissen müssen

Beim Immobilienkauf tritt der Käufer automatisch in die bestehende Versicherung ein. Das passiert kraft Gesetz mit der Eigentumsumschreibung im Grundbuch – ohne Zutun des Käufers. Er hat dann ein Sonderkündigungsrecht von einem Monat, um zu einer anderen Gesellschaft zu wechseln.

Im Verkaufsgespräch lohnt der Hinweis: „Holen Sie sich vor der Übergabe Vergleichsangebote – Sie können kurz nach Notartermin wechseln." Viele Käufer übersehen das und zahlen jahrelang zu teure Prämien. Wer als Makler diesen Tipp gibt, wirkt sofort wertvoll – ohne dass es etwas kostet.

Praxisrelevanz beim Verkauf

Bei der Kaufabwicklung sollte die Versicherungssituation klar dokumentiert sein. Ideal: aktueller Versicherungsschein als Anlage zum Kaufvertrag, inklusive Versicherungssumme und Deckungsumfang. Käufer können dann sofort einschätzen, ob die Police passt oder ob Anpassungen nötig sind.

Bei älteren Immobilien lohnt sich oft eine Neubewertung. Versicherungssummen, die vor 20 Jahren festgelegt wurden, decken heute oft nicht den Wiederaufbauwert. Bei einem Schadensfall droht Unterversicherung – das ist ein klassisches Problem in geerbten Häusern. Wer als Eigentümer vor dem Verkauf die Police aktualisiert oder den Käufer zumindest darauf hinweist, schützt sich vor Streit nach dem Übergabetermin.

Häufige Fragen

Zu Wohngebäudeversicherung

Ist die Wohngebäudeversicherung Pflicht?+

Gesetzlich nicht, aber faktisch ja. Banken machen sie zur Bedingung für jede Baufinanzierung – ohne Versicherung kein Darlehen. Bei eigenfinanzierten Käufen ist sie freiwillig, aber dringend empfohlen.

Wann geht die Versicherung auf den Käufer über?+

Mit der Eigentumsumschreibung im Grundbuch tritt der Käufer kraft Gesetz in den bestehenden Vertrag ein (§ 95 VVG). Er hat dann ein Sonderkündigungsrecht von einem Monat – um zu eigenen Konditionen wechseln zu können.

Welche Schäden sind nicht abgedeckt?+

Klassisch nicht versichert: Elementarschäden (Hochwasser, Erdrutsch) – die brauchen einen Zusatzbaustein. Auch Schäden durch Verschleiß, Eigenverschulden oder grobe Fahrlässigkeit sind oft ausgeschlossen. Vor Vertragsabschluss gehört der Blick ins Kleingedruckte.

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