Glossar · Notariat & Recht

Auflassung

Auch: Einigung über Eigentumsübergang, Sachenrechtliche Einigung

Notarielle Einigung zwischen Verkäufer und Käufer über den Eigentumsübergang an einer Immobilie – zwingender Bestandteil jedes Kaufvertrags.

Die Auflassung ist der sachenrechtliche Kern jedes Immobilien-Kaufvertrags. Ohne Auflassung kein Eigentumsübergang – §925 BGB schreibt sie zwingend vor jedem Notar.

Rechtliche Funktion und Ablauf

Für Makler bedeutet das: Du verstehst die zweistufige Logik des deutschen Immobilienrechts. Der Kaufvertrag begründet die schuldrechtliche Pflicht – Verkäufer schuldet Eigentumsübertragung, Käufer schuldet Kaufpreis. Die Auflassung ist die getrennte sachenrechtliche Einigung über den tatsächlichen Eigentumsübergang.

Beide Schritte werden in der Praxis im selben Notarvertrag zusammengefasst. Der Notar liest beide Komponenten vor, alle Beteiligten unterzeichnen. Die Auflassung wird dann an das Grundbuchamt weitergeleitet, das die Eigentumsumschreibung vornimmt.

Zwischenphase und Sicherung

Zwischen Beurkundung und Grundbucheintragung vergehen typischerweise 6 bis 12 Wochen. In dieser Zeit ist der Käufer noch nicht Eigentümer im rechtlichen Sinn – der Verkäufer könnte theoretisch das Objekt nochmal verkaufen oder belasten. Davor schützt die Auflassungsvormerkung, die unmittelbar nach Beurkundung eingetragen wird.

In der Kaufabwicklung erklärst du dem Käufer den Mechanismus. Viele Käufer sind verunsichert, dass sie nach Beurkundung „noch nicht Eigentümer" sind, obwohl sie den Kaufpreis gezahlt haben. Die Auflassungsvormerkung im Grundbuch schafft die rechtliche Sicherheit für diesen Übergangszeitraum.

Die Auflassung selbst kann formal nicht in Frage gestellt werden, sobald sie rechtswirksam beim Notar erklärt wurde. Sie ist bindend für alle Vertragsparteien und damit das stabilste Element des Immobilienverkaufs. Eine gute Vorbereitung des Notartermins durch ein professionelles Kundenportal stellt sicher, dass alle Beteiligten die Tragweite ihrer Erklärung verstehen.

Häufige Fragen

Zu Auflassung

Was unterscheidet Auflassung und Kaufvertrag?+

Der Kaufvertrag begründet die schuldrechtliche Pflicht zur Eigentumsübertragung, die Auflassung ist die sachenrechtliche Einigung über den tatsächlichen Eigentumsübergang. Beide werden in einer Urkunde beim Notar zusammengefasst, sind rechtlich aber zwei verschiedene Schritte.

Wann wird die Auflassung wirksam?+

Mit Eintragung des Käufers als neuer Eigentümer im Grundbuch. Bis dahin bleibt der Verkäufer rechtlicher Eigentümer, auch wenn der Kaufpreis bereits gezahlt und das Objekt übergeben wurde. Die Auflassungsvormerkung sichert den Käufer in dieser Zwischenphase.

Kann die Auflassung widerrufen werden?+

In sehr engen Grenzen. Eine einmal erklärte Auflassung ist grundsätzlich bindend. Bei Rücktritt vom Kaufvertrag, Anfechtung wegen Täuschung oder bei aufschiebenden Bedingungen kann sie unwirksam werden. In der Praxis kommt das selten vor.

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