Der Beurkundungstermin ist der juristische Höhepunkt des Immobilienverkaufs. Erst hier entsteht der bindende Kaufvertrag – alles davor war Vorbereitung.
Ablauf
Der Notar prüft zuerst die Identität aller Beteiligten – Ausweis ist Pflicht. Dann verliest er den vollständigen Vertragstext, Klausel für Klausel. Verbraucher müssen den Text wirklich hören; ein bloßer Verweis auf "wurde ja zugeschickt" reicht nicht.
Während des Verlesens erläutert der Notar zentrale Punkte: Kaufpreis und Zahlungsmodalitäten, Übergabezeitpunkt, Sachmängelhaftung, Eigentumsübertragung. Beteiligte können jederzeit Rückfragen stellen – das ist erwünscht und Pflicht des Notars.
Nach Verlesung und Diskussion folgen die Unterschriften. Beide Parteien unterzeichnen den Originalvertrag. Der Notar siegelt und beglaubigt – damit ist der Kaufvertrag wirksam zustande gekommen.
Vorbereitung durch den Makler
Eine gute Vorbereitung macht den Termin glatt. Du als Makler stellst sicher: Vertragsentwurf liegt mindestens 14 Tage vorher vor, alle Fragen sind im Vorfeld geklärt, Termin ist mit allen Parteien abgestimmt, Identitätsnachweise sind dabei.
In der Eigentümer-Beratung erklärst du: Der Notar ist neutraler Vertragsgestalter, kein Berater einer Seite. Er klärt rechtliche Fragen, vertritt aber keine Interessen. Wer Beratung braucht, sollte vorab einen Anwalt konsultieren.
Im Verkaufsgespräch zeigst du Substanz, wenn du den Termin nicht erst kurz vorher koordinierst, sondern mehrere Wochen Vorlauf einplanst. Verbunden mit der Reflexionsfrist und einem strukturierten Käuferportal – wo alle Dokumente und der Vertragsentwurf bereitliegen – ergibt sich ein sauberer Prozess, der auch in schwierigen Konstellationen funktioniert.
Nach erfolgreicher Beurkundung beginnen die nächsten Schritte: Auflassungsvormerkung, Lastenfreistellung, Fälligkeitsmitteilung.