Glossar · Kaufabwicklung

Beurkundungstermin

Auch: Notartermin

Termin beim Notar, bei dem der Kaufvertrag zwischen Verkäufer und Käufer verlesen, erklärt und unterzeichnet wird.

Der Beurkundungstermin ist der juristische Höhepunkt des Immobilienverkaufs. Erst hier entsteht der bindende Kaufvertrag – alles davor war Vorbereitung.

Ablauf

Der Notar prüft zuerst die Identität aller Beteiligten – Ausweis ist Pflicht. Dann verliest er den vollständigen Vertragstext, Klausel für Klausel. Verbraucher müssen den Text wirklich hören; ein bloßer Verweis auf "wurde ja zugeschickt" reicht nicht.

Während des Verlesens erläutert der Notar zentrale Punkte: Kaufpreis und Zahlungsmodalitäten, Übergabezeitpunkt, Sachmängelhaftung, Eigentumsübertragung. Beteiligte können jederzeit Rückfragen stellen – das ist erwünscht und Pflicht des Notars.

Nach Verlesung und Diskussion folgen die Unterschriften. Beide Parteien unterzeichnen den Originalvertrag. Der Notar siegelt und beglaubigt – damit ist der Kaufvertrag wirksam zustande gekommen.

Vorbereitung durch den Makler

Eine gute Vorbereitung macht den Termin glatt. Du als Makler stellst sicher: Vertragsentwurf liegt mindestens 14 Tage vorher vor, alle Fragen sind im Vorfeld geklärt, Termin ist mit allen Parteien abgestimmt, Identitätsnachweise sind dabei.

In der Eigentümer-Beratung erklärst du: Der Notar ist neutraler Vertragsgestalter, kein Berater einer Seite. Er klärt rechtliche Fragen, vertritt aber keine Interessen. Wer Beratung braucht, sollte vorab einen Anwalt konsultieren.

Im Verkaufsgespräch zeigst du Substanz, wenn du den Termin nicht erst kurz vorher koordinierst, sondern mehrere Wochen Vorlauf einplanst. Verbunden mit der Reflexionsfrist und einem strukturierten Käuferportal – wo alle Dokumente und der Vertragsentwurf bereitliegen – ergibt sich ein sauberer Prozess, der auch in schwierigen Konstellationen funktioniert.

Nach erfolgreicher Beurkundung beginnen die nächsten Schritte: Auflassungsvormerkung, Lastenfreistellung, Fälligkeitsmitteilung.

Häufige Fragen

Zu Beurkundungstermin

Wie lange dauert ein Beurkundungstermin?+

Bei normalen Kaufverträgen 60 bis 120 Minuten. Bei komplexen Verträgen mit mehreren Parteien oder besonderen Klauseln auch länger. Der Notar muss den gesamten Vertrag vollständig vorlesen.

Was passiert, wenn eine Partei fehlt?+

Der Termin findet nicht statt. Alternativen: notarielle Vollmacht für einen Vertreter oder Verschiebung. Ohne wirksame Vertretung kann nicht beurkundet werden.

Können noch Änderungen am Vertrag vorgenommen werden?+

Ja, kleinere Änderungen werden im Termin handschriftlich aufgenommen oder vom Notar diktiert. Grundlegende Änderungen würden eine erneute Reflexionsfrist auslösen und sollten vorab geklärt werden.

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