Glossar · Notariat & Recht

Erbengemeinschaft

Auch: Miterbengemeinschaft

Mehrere Personen, die gemeinsam Erbe eines Nachlasses werden – Entscheidungen über Verkauf und Verwaltung müssen einstimmig getroffen werden.

Die Erbengemeinschaft ist eine der komplexesten Verkaufskonstellationen im Maklergeschäft. Mehrere Miterben müssen sich auf einen gemeinsamen Verkauf einigen – das ist häufig schwieriger als der Verkauf selbst.

Struktur und Entscheidungsfindung

Für Makler bedeutet das: Du klärst frühzeitig, wer alle Miterben sind und ob alle dem Verkauf zustimmen. Der Erbschein zeigt die Quoten und Erbenstellung. Ohne einstimmige Einigung droht eine Teilungsversteigerung – ein langwieriger und meist teurer Weg.

In der Akquise-Phase führst du das Erstgespräch idealerweise mit allen Erben gemeinsam. Das schafft Transparenz und reduziert Missverständnisse. Wenn ein Erbe im Ausland lebt oder schwer erreichbar ist, klärst du die Vollmacht-Situation rechtzeitig.

Praxis im Verkaufsprozess

Im Verkaufsgespräch erlebst du oft unterschiedliche Interessen. Ein Erbe will schnell verkaufen, ein anderer hofft auf höheren Preis, ein dritter würde am liebsten selbst einziehen. Deine Aufgabe: Eine Marktwert-Analyse vorlegen und eine Verkaufsstrategie entwickeln, mit der alle leben können.

Wichtig: Du bekommst nur einen Auftrag, wenn alle Erben unterschreiben. Ein Alleinauftrag mit nur 3 von 5 Erben ist rechtlich problematisch und kann später angefochten werden. Geduld bei der Auftragsanbahnung zahlt sich aus.

Beim Notartermin müssen alle Miterben anwesend sein oder Vollmachten erteilen. Eine zentrale Organisation der Termine und Unterlagen ist Pflicht. Ein professionelles Kundenportal hilft dabei, alle Erben auf demselben Informationsstand zu halten – jeder sieht denselben Vermarktungsstand und kann Dokumente sicher einsehen. Das beschleunigt die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft und reduziert Konflikte deutlich.

Häufige Fragen

Zu Erbengemeinschaft

Müssen alle Erben dem Verkauf zustimmen?+

Ja, ein Verkauf der Immobilie aus der Erbengemeinschaft erfordert die Zustimmung aller Miterben. Verweigert einer die Zustimmung, kann der Verkauf blockiert werden – als Ausweg bleibt die Teilungsversteigerung.

Wie wird der Verkaufserlös aufgeteilt?+

Nach den Erbquoten. Bei vier gleichberechtigten Geschwistern bekommt jeder ein Viertel. Bei testamentarisch festgelegten Quoten gelten diese. Auch Steuern, Maklerprovision und Sanierungskosten werden anteilig nach Erbquote getragen.

Was ist die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft?+

Die rechtliche Auflösung der Erbengemeinschaft – meist durch Verkauf des Nachlasses und Verteilung des Erlöses. Sie kann einvernehmlich oder über das Gericht erfolgen. Im Idealfall einigen sich die Erben schon vor dem Verkauf.

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