Erschließungskosten fallen an, wenn ein Grundstück erstmalig an die öffentliche Infrastruktur angeschlossen wird. Sie sind nach Baugesetzbuch und kommunalen Satzungen geregelt und können einen erheblichen Teil des Kaufpreises ausmachen.
Zusammensetzung der Kosten
Der Erschließungsbeitrag deckt typischerweise Straßenbau, Gehwege, Straßenbeleuchtung, Kanalisation und Grünanlagen. Hinzu kommen Anschlusskosten für Frischwasser, Schmutzwasser, Strom, Gas und Telekommunikation – diese laufen oft als Hausanschlusskosten separat.
Die Gemeinde darf maximal 90 Prozent der Erschließungskosten auf die Anlieger umlegen, mindestens 10 Prozent trägt sie selbst. Der konkrete Beitrag richtet sich nach Grundstücksgröße, Geschossfläche und Nutzungsart.
Wichtig: Auch bei lange bestehenden Grundstücken können Nacherschließungskosten oder Beiträge für Straßenausbau (Anliegerbeitrag) anfallen. Diese sind vom klassischen Erstbeitrag zu unterscheiden.
Hinweise für die Vermarktung
Vor jedem Grundstücksverkauf solltest du bei der Gemeinde eine Erschließungsbescheinigung anfordern. Sie zeigt, welche Beiträge gezahlt und welche offen sind. Diese Information gehört zwingend ins Exposé.
In der Eigentümer-Beratung erklärst du klar: Ein Grundstück, das offiziell als "erschlossen" gilt, kann trotzdem noch Restbeitragspflichten haben. Im Verkaufsgespräch zeigst du Sorgfalt, indem du den Erschließungsstand mit der Bescheinigung belegst statt mit Vermutungen.
Verbunden mit Bodenrichtwert und Grundstücksgröße ergibt sich erst das vollständige Bild für den Kaufinteressenten – und reduziert spätere Nachverhandlungen am Notartisch.