Glossar · Kaufabwicklung

Grundbuchauszug

Auch: Grundbuchabschrift

Offizielle Kopie des Grundbuchs für ein bestimmtes Grundstück – zeigt Eigentümer, Belastungen und Rechte Dritter.

Der Grundbuchauszug ist das wichtigste Dokument bei jeder Immobilientransaktion. Er zeigt die rechtliche Situation der Immobilie zum Stichtag des Auszugs.

Aufbau und Inhalt

Ein vollständiger Grundbuchauszug besteht aus drei Abteilungen. Die erste Abteilung zeigt die Eigentümer mit Eigentumsanteilen. Die zweite Abteilung enthält Lasten und Beschränkungen – Wegerechte, Nießbrauch, Vorkaufsrechte, Erbbaurechte. Die dritte Abteilung führt Grundschulden und Hypotheken auf.

Wichtig: Manche Belastungen stehen nicht im Grundbuch, sondern in separaten Registern. Baulasten beispielsweise stehen im Baulastenverzeichnis bei der Bauaufsicht. Ein vollständiges Bild erfordert mehrere Anfragen.

Anders als der reine Grundbuch-Begriff ist der Auszug ein konkretes Dokument zu einem konkreten Stichtag. Veränderungen nach dem Auszugsdatum sind nicht enthalten – daher die Aktualitätsanforderung.

Praxis im Verkauf

Vor jedem Verkaufsgespräch besorgst du als Makler einen aktuellen Grundbuchauszug. Ohne diesen ist eine seriöse Vermarktung kaum möglich – du weißt sonst nicht, ob im Hintergrund Belastungen schlummern, die den Verkauf erschweren.

In der Eigentümer-Beratung gehst du den Auszug systematisch durch: Wer ist eingetragen? Stimmt das mit der Realität überein (Stichwort Grundbuchberichtigung)? Welche Belastungen bestehen und welche müssen vor Verkauf bereinigt werden? Welche Grundschulden müssen mit der Bank des Verkäufers besprochen werden?

Im Verkaufsgespräch mit Käufern zeigst du Substanz, wenn du den aktuellen Auszug aktiv vorlegst statt nur auf Anfrage. Käufer und ihre Banken erwarten Transparenz – das beschleunigt die Finanzierungsentscheidung und reduziert Rückfragen.

Verbunden mit der Grundschuld-Übersicht und allen Nebendokumenten gehört der Grundbuchauszug zur Mindestausstattung jedes professionellen Exposés.

Häufige Fragen

Zu Grundbuchauszug

Wer darf einen Grundbuchauszug einsehen oder anfordern?+

Eigentümer und Personen mit berechtigtem Interesse – etwa Kaufinteressenten mit Vorlage einer Maklervollmacht, Notare, Anwälte, Banken. Pauschale Auskunft ist nicht möglich, das Grundbuch ist nicht öffentlich.

Wie aktuell muss der Auszug sein?+

Für Vermarktung und Notartermin gilt: nicht älter als drei Monate. Banken verlangen oft Aktualität von vier bis sechs Wochen. Online-Auszüge sind tagesaktuell.

Was kostet ein Grundbuchauszug?+

Beim Grundbuchamt etwa 10 bis 20 Euro pro einfacher Abschrift, beglaubigt 20 bis 30 Euro. Über Online-Plattformen wie Grundbuchamt-Online schneller, aber teurer.

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