Glossar · Kaufabwicklung

Grundbuchberichtigung

Auch: Berichtigung des Grundbuchs

Korrektur eines unrichtigen Grundbucheintrags – etwa nach Erbfall, Namensänderung oder Berichtigung tatsächlicher Verhältnisse.

Die Grundbuchberichtigung sorgt dafür, dass die Eintragungen im Grundbuch der tatsächlichen Rechtslage entsprechen. Sie ist Voraussetzung für viele Vermarktungs- und Verkaufsprozesse.

Typische Fälle

Häufige Anlässe: Eigentumsübergang im Erbfall (Erben werden als neue Eigentümer eingetragen), Namensänderung nach Heirat oder Scheidung, Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft, Übertragung im Rahmen einer Schenkung.

Bei Belastungen: Löschung einer abgelösten Grundschuld, Eintragung einer neuen Belastung, Korrektur eines fehlerhaft eingetragenen Wegerechts. Auch unrichtige Flurstücksangaben werden über die Berichtigung korrigiert.

Voraussetzung ist immer ein Nachweis: Erbschein, Heiratsurkunde, Eintragungsbewilligung, notarielle Urkunde. Das Grundbuchamt prüft die Vollständigkeit der Unterlagen und nimmt dann die Eintragung vor.

Bedeutung für Makler

Vor jedem Verkauf gehört der Blick in einen aktuellen Grundbuchauszug. Stimmt die Eintragung nicht mit der tatsächlichen Lage überein, muss vor dem Verkauf berichtigt werden – sonst gibt es Probleme beim Notartermin.

Klassisches Beispiel: Eigentümerin ist verstorben, die Erben haben das Haus nutzungsmäßig übernommen, aber das Grundbuch wurde nie berichtigt. Verkauft werden kann nicht vom verstorbenen Voreigentümer, sondern nur von den Erben – die zuerst eingetragen sein müssen.

In der Eigentümer-Beratung erklärst du frühzeitig: Berichtigungsbedarf? Wenn ja, parallel zur Vermarktung einleiten, damit der Notartermin nicht verzögert wird. Erbnachweis besorgen, gegebenenfalls Erbengemeinschaft koordinieren, Berichtigung beim Grundbuchamt beantragen.

Im Verkaufsgespräch zeigst du Substanz, wenn du Berichtigungsfragen vor dem Inserat klärst. Käufer und ihre Banken erwarten einen sauberen Grundbuchauszug – Unklarheiten führen zu Finanzierungsverzögerungen und im Worst Case zum Abbruch der Vermarktung.

Häufige Fragen

Zu Grundbuchberichtigung

Wann ist eine Grundbuchberichtigung notwendig?+

Bei Erbfall, Namensänderung durch Heirat, Auflösung einer Erbengemeinschaft, Korrektur falscher Eintragungen. Sie wird auch bei Wegfall einer Belastung erforderlich, deren Löschungsbewilligung vorliegt.

Wer beantragt die Berichtigung?+

Der Eigentümer oder Berechtigte mit entsprechendem Nachweis – Erbschein, Heiratsurkunde, Vergleich. Bei komplexen Fällen koordiniert ein Notar.

Was kostet eine Grundbuchberichtigung?+

Die Gebühren richten sich nach Geschäftswert und sind im Gerichts- und Notarkostengesetz geregelt. Bei einfachen Namensänderungen niedrig, bei Erbauseinandersetzungen je nach Wert deutlich höher.

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