Die Grundflächenzahl gibt an, welcher Anteil eines Grundstücks überbaut werden darf. Sie ist eine der wichtigsten Kennzahlen aus dem Bebauungsplan und entscheidet maßgeblich über das Bebauungspotenzial.
Berechnung und Bedeutung
Die GRZ wird als Dezimalwert ausgedrückt. Eine GRZ von 0,3 bedeutet: 30 Prozent der Grundstücksgröße dürfen überbaut werden. Bei einem 600-Quadratmeter-Grundstück ergibt das 180 Quadratmeter zulässige Grundfläche für das Hauptgebäude.
Wichtig ist die sogenannte 50-Prozent-Regel: Für Nebenanlagen wie Garagen, Carports und Terrassen darf die GRZ um die Hälfte überschritten werden – im Beispiel also bis 270 Quadratmeter. Wer ein Grundstück bewertet, muss diese Reserve einkalkulieren.
Praxis für Makler
In der Eigentümer-Beratung ist die GRZ oft der Hebel für den Verkaufspreis. Ein großes Grundstück mit niedriger GRZ verkauft sich anders als ein kleines Grundstück mit hoher Ausnutzung. Im Verkaufsgespräch zeigst du Wert, indem du das Bebauungspotenzial konkret aufzeigst – verbunden mit der Geschossflächenzahl ergibt sich das gesamte Volumen.
Vor jedem Inserat empfiehlt sich ein Blick in den Bebauungsplan. Liegt das Objekt im unbeplanten Innenbereich, gilt Paragraf 34 Baugesetzbuch – dann zählt die Umgebungsbebauung. Diese Unsicherheit solltest du im Exposé offen kommunizieren, statt sie zu kaschieren.