Der Letter of Intent ist die international gebräuchliche Form der Kaufabsichtserklärung. In der deutschen Wohnimmobilienpraxis selten, bei Gewerbe und großen Transaktionen Standard.
Aufbau und Klauseln
Ein professioneller LOI enthält typischerweise: Beschreibung der geplanten Transaktion, Kaufpreis oder Preisrange, Bedingungen wie Finanzierungsvorbehalt, Due-Diligence-Zugang, Exklusivitätszeitraum, Vertraulichkeitspflichten, Kostentragung für Berater, geplanter Zeitplan bis zum Kaufvertrag.
Üblich ist die ausdrückliche Unterscheidung zwischen bindenden und unverbindlichen Teilen. Die Kernabsicht (Kauf) bleibt unverbindlich, einzelne Schutzklauseln werden ausdrücklich als bindend deklariert – etwa Vertraulichkeit oder Kostenübernahme bei Abbruch.
Im Vergleich zur deutschen Kaufabsichtserklärung ist der LOI meist umfangreicher und enthält Mechanismen wie Break-up Fees oder Exklusivitätsstrafen – Konstrukte, die im deutschen Wohnimmobilienmarkt unüblich sind.
Einsatzbereiche
Der LOI ist Standard bei Gewerbeobjekt-Transaktionen ab mittlerer Größenordnung, bei Portfoliodeals und bei internationalen Käufern. Hier ist die Due-Diligence-Phase oft mehrere Monate, was eine vertragliche Strukturierung erfordert.
In der Eigentümer-Beratung bei Wohnimmobilien wirst du den LOI selten brauchen. Wenn doch – etwa bei internationalen Käufern für ein Premium-Objekt –, hilft die richtige Strukturierung: Kerngeschäft unverbindlich, Schutzklauseln bindend, klare Frist bis zum Notartermin.
Im Verkaufsgespräch zeigst du Substanz, wenn du die Begrifflichkeiten kennst und den richtigen Werkzeugkasten anbietest. Bei Standardgeschäften reicht eine kurze Kaufabsichtserklärung – einen umfangreichen LOI vorzuschlagen, wenn keiner nötig ist, wirkt überdimensioniert und kann Käufer abschrecken.