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Grundbuchauszug anfordern: Ablauf für Makler

Grundbuchauszug anfordern leicht erklärt: Wer ihn braucht, wie er ihn bekommt und was er beim Immobilienverkauf bedeutet.

Tobias Troendle

Tobias Troendle

Immobilienmakler · Stuttgart

Grundbuchauszug anfordern: Ablauf für Makler

Der Grundbuchauszug ist eines der ersten Dokumente, die beim Immobilienverkauf auf den Tisch müssen. Ohne ihn kein Notartermin, ohne ihn keine belastbare Preiseinschätzung. Trotzdem stolpern viele Makler und Eigentümer immer wieder über denselben Ablauf.

Wer darf den Grundbuchauszug anfordern?

Hier herrscht häufig Verwirrung. Das Grundbuch ist nicht öffentlich einsehbar – du brauchst ein "berechtigtes Interesse", um Einsicht zu bekommen. Das gilt auch für Makler.

Als Makler mit schriftlichem Auftrag des Eigentümers gilt dieses Interesse als gegeben. Du kannst also im Auftrag des Verkäufers handeln. Wichtig: Den Maklervertrag oder eine Vollmacht solltest du griffbereit haben, falls das Grundbuchamt nachfragt.

Folgende Personen haben grundsätzlich ein berechtigtes Interesse:

  • Eigentümer der Immobilie
  • Notare und Rechtsanwälte im laufenden Verfahren
  • Makler mit schriftlicher Vollmacht des Eigentümers
  • Kaufinteressenten mit nachweisbarem Kaufinteresse (z.B. unterschriebener Reservierungsvereinbarung)
  • Banken und Kreditinstitute im Rahmen einer Finanzierungsprüfung

Wo beantragst du den Grundbuchauszug?

Zuständig ist immer das Grundbuchamt des Amtsgerichts, in dessen Bezirk die Immobilie liegt. Bei einer Wohnung in Stuttgart-Mitte ist das das Amtsgericht Stuttgart, bei einem Haus in einem kleinen Dorf eventuell ein anderes Amtsgericht.

In einigen Bundesländern – darunter Bayern, Hessen und Nordrhein-Westfalen – gibt es digitale Portale über die Justizportale der Länder. Dort kannst du den Auszug online beantragen und erhältst ihn per Post oder digital. In anderen Bundesländern läuft das noch klassisch per schriftlichem Antrag.

Als Makler lohnt es sich, einmal herauszufinden, wie das in deinen Marktregionen funktioniert. Der Weg übers Notarbüro ist ebenfalls üblich – der Notar fordert den Auszug direkt an und hat in der Regel direkten Zugang zum zentralen Grundbuchsystem.

Was kostet ein Grundbuchauszug?

Die Gebühren sind geregelt und überschaubar. Ein einfacher Grundbuchauszug kostet je nach Bundesland zwischen 10 und 20 Euro. Ein beglaubigter Auszug – den du für den Notartermin brauchst – liegt meist zwischen 20 und 30 Euro.

Wichtig: Für den Notar brauchst du in der Regel einen aktuellen, beglaubigten Auszug. "Aktuell" heißt: nicht älter als drei Monate, manchmal fordern Notare sogar nicht älter als einen Monat. Frag im Zweifelsfall beim Notar nach.

Was steht im Grundbuchauszug und was bedeutet das?

Der Auszug ist in drei Abteilungen gegliedert. Das verwirrt viele Eigentümer beim ersten Durchlesen, ist aber eigentlich logisch aufgebaut.

Abteilung I nennt den oder die Eigentümer. Bei Erbengemeinschaften oder Miteigentumsanteilen steht hier, wer zu welchem Anteil eingetragen ist. Das ist die erste Stelle, wo du Überraschungen erlebst – zum Beispiel, wenn ein Eigentümer bereits verstorben ist und die Erbfolge noch nicht im Grundbuch eingetragen wurde.

Abteilung II enthält Lasten und Beschränkungen – Wegerechte, Nießbrauchrechte, Vorkaufsrechte, Erbbaurechte. Diese Einträge können den Verkauf erheblich verkomplizieren. Ein eingetragenes kommunales Vorkaufsrecht in einem Sanierungsgebiet beispielsweise kann einen Deal in letzter Minute platzen lassen.

Abteilung III zeigt Hypotheken, Grundschulden und Rentenschulden. Hier steht, ob die Immobilie noch belastet ist. Diese Belastungen werden normalerweise aus dem Kaufpreis abgelöst – aber du musst wissen, was da drin steht, bevor du einen Verkaufspreis kommunizierst.

Häufige Stolpersteine

Aus eigener Erfahrung: Die meisten Verzögerungen beim Notartermin entstehen nicht wegen fehlender Dokumente, sondern wegen unklarer Grundbuchsituationen, die niemand früh genug angeschaut hat.

Drei Konstellationen tauchen besonders häufig auf:

Eingetragene Ex-Partner. Nach Scheidungen oder Trennungen bleibt der Ex-Partner manchmal noch Jahre im Grundbuch stehen. Der Eigentümer weiß das oft nicht mehr oder hat es verdrängt. Ohne Zustimmung oder Berichtigung kann nicht verkauft werden.

Nießbrauchrechte zugunsten von Eltern. Viele Immobilien wurden im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge übertragen – mit lebenslangem Wohnrecht oder Nießbrauch für die Eltern. Das schränkt den Verkauf teils erheblich ein oder erfordert eine notarielle Löschung.

Alte Grundschulden von längst abgezahlten Krediten. Eine abbezahlte Hypothek verschwindet nicht automatisch aus dem Grundbuch. Dafür braucht es eine aktive Löschungsbewilligung der Bank und einen Notar.

Wie du den Prozess für deine Kunden abbildest

Als Makler bist du derjenige, der den Eigentümer durch diesen Ablauf führt. Viele Verkäufer haben noch nie ein Grundbuch gesehen. Ihnen gegenüber transparent zu sein – was der Auszug zeigt, was geklärt werden muss, welche nächsten Schritte folgen – ist Teil guter Maklerarbeit.

In der Praxis nutze ich für genau diese Phasen ein strukturiertes Verkäuferportal. Dokumente wie der Grundbuchauszug landen dort zentral, der Eigentümer kann den Status einsehen, und nichts geht per E-Mail verloren. Die digitale Kaufabwicklung macht genau das möglich: Alle Beteiligten sehen, was vorliegt, was fehlt und was als nächstes passiert.

Das klingt nach Kleinigkeit. In der Realität spart es dir aber fünf Telefonate pro Woche, weil niemand mehr fragt: "Haben Sie das Dokument bekommen?"

Wann solltest du den Grundbuchauszug anfordern?

So früh wie möglich. Nicht erst wenn der Kaufinteressent schon am Tisch sitzt.

Idealerweise forderst du den Auszug direkt nach Auftragserteilung an, noch bevor das Exposé fertig ist. So weißt du frühzeitig, ob es Klärungsbedarf gibt, und kannst Verzögerungen beim Notartermin vermeiden. Manche Grundbuchsituationen brauchen Wochen zur Bereinigung – wer das kurz vor Abschluss herausfindet, hat ein Problem.

Außerdem brauchst du den Auszug für die Vermarktung: Wohnfläche, Grundstücksgröße, Flurstücknummer und Angaben zu Belastungen sind Pflichtbestandteile des Exposés oder zumindest Grundlage für deine Preiseinschätzung.

Grundbuchauszug und Kaufabwicklung zusammendenken

Der Grundbuchauszug ist kein Selbstzweck. Er ist der Startpunkt für alles, was danach kommt: Preiseinschätzung, Exposé, Kaufvertragsgestaltung, Notartermin. Wer ihn früh anfordert und die Ergebnisse strukturiert dokumentiert, verhindert unnötige Verzögerungen.

Wenn du deinen Verkäufern gleichzeitig zeigst, wo der Prozess gerade steht und welche Dokumente noch fehlen, steigerst du das Vertrauen – ohne jeden Anruf extra erklären zu müssen.

Tobias Troendle

Geschrieben von

Tobias Troendle

Immobilienmakler in Stuttgart und Gründer von Portalist. Ich schreibe über Digitalisierung, Kundenportale und alles, was Maklern hilft, professioneller zu arbeiten.

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