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Maklerprovision aufteilen: So funktioniert das Splitting

Maklerprovision splitten in Deutschland: Regeln, Fallstricke und was Makler beim Provisionsteilungsgesetz beachten müssen.

Tobias Troendle

Tobias Troendle

Immobilienmakler · Stuttgart

Maklerprovision aufteilen: So funktioniert das Splitting

Seit Dezember 2020 gilt das Gesetz zur Provisionsteilung. Trotzdem herrscht bei jedem zweiten Deal noch Unsicherheit, wer wann wie viel zahlt. Dabei ist die Regel eigentlich simpel, wenn man sie einmal verstanden hat.

Was das Gesetz tatsächlich sagt

Das Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten beim Kauf von Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen (§§ 656a bis 656d BGB) gilt für private Käufer. Unternehmen als Käufer sind nicht geschützt.

Die wesentliche Aussage: Beauftragt der Verkäufer den Makler und soll auch der Käufer zahlen, darf der Käufer maximal so viel zahlen wie der Verkäufer. Fifty-fifty ist das Maximum. Mehr vom Käufer zu verlangen ist unwirksam.

Klingt eindeutig. Ist es auch, aber die Praxis hat ein paar Fallstricke.

Die drei Modelle, die in der Praxis vorkommen

Innenprovision (nur Verkäufer zahlt) Der Verkäufer trägt die gesamte Provision, der Käufer zahlt nichts. Das Gesetz greift hier gar nicht, weil kein Käufer zur Zahlung verpflichtet wird. Dieses Modell ist vor allem in stark nachgefragten Märkten verbreitet, wo Verkäufer bereit sind, die Kosten komplett zu übernehmen.

Außenprovision (nur Käufer zahlt) Technisch weiterhin möglich, aber nur wenn kein Maklervertrag mit dem Verkäufer besteht. Dann trägt der Käufer die volle Provision. Das kommt vor, wenn der Makler ausschließlich im Auftrag des Käufers tätig ist, zum Beispiel als Käuferberater.

Splitmodell (beide zahlen gleich viel) Das häufigste Modell in Deutschland. Verkäufer und Käufer teilen die Provision je hälftig. In den meisten Bundesländern landet das bei je 3,57 % inklusive Mehrwertsteuer, bei einer Gesamtprovision von 7,14 %.

Wann gilt das Gesetz, wann nicht?

Drei Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit §§ 656a ff. BGB greift:

  • Das Kaufobjekt ist ein Einfamilienhaus oder eine Eigentumswohnung
  • Der Käufer ist eine natürliche Person
  • Der Käufer handelt als Verbraucher, nicht gewerblich

Kauft also eine GmbH eine Eigentumswohnung als Kapitalanlage, gilt das Gesetz nicht. Kauft eine Privatperson dieselbe Wohnung, gilt es. In der Praxis führt das manchmal zu Situationen, in denen du als Makler sehr genau hinschauen musst, wer auf Käuferseite tatsächlich unterschreibt.

Schriftform und Fälligkeit, wo Fehler teuer werden

Das Gesetz verlangt Schriftform für den Maklervertrag. Nicht Textform, sondern Schriftform. Das bedeutet: eigenhändige Unterschrift oder qualifizierte elektronische Signatur. Eine einfache E-Mail reicht nicht.

Dazu kommt: Die Zahlungspflicht des Käufers entsteht erst, wenn der Verkäufer nachweislich seine Provision gezahlt hat, oder zumindest verbindlich zugesagt hat zu zahlen. Der Käufer kann die Zahlung also zunächst verweigern, bis er den Nachweis hat.

In der Praxis heißt das: Du brauchst einen dokumentierten Zahlungsnachweis oder eine belastbare Erklärung des Verkäufers, bevor du die Käuferprovision einfordern kannst. Wer das vergisst, bekommt Probleme, auch wenn das Geld eigentlich unstreitig ist.

Bundesländerspezifische Abweichungen kennen

Die Gesamtprovision ist gesetzlich nicht gedeckelt, weder nach oben noch nach unten. Was sich durchgesetzt hat, sind regionale Unterschiede.

In Bayern, Baden-Württemberg, Hessen, Thüringen, Sachsen und weiteren Bundesländern sind je 3,57 % (für Verkäufer und Käufer) üblich, also 7,14 % gesamt. In anderen Regionen wie Berlin, Brandenburg oder Hamburg waren historisch niedrigere Provisionssätze verbreitet, die sich nach dem Gesetz teilweise angepasst haben.

Wer in Stuttgart tätig ist wie ich, bewegt sich im oberen Bereich. Für Käufer aus anderen Regionen, gerade Zugezogene, ist das manchmal erklärungsbedürftig. Die Erklärung lohnt sich, bevor es eine Überraschung beim Notartermin wird.

Wie du das Thema im Erstgespräch transparent machst

Viele Makler drücken sich um das Provisionsgespräch herum. Zu Unrecht. Käufer, die im Vorfeld verstehen, was sie zahlen und warum, sind seltener die, die hinterher Probleme machen.

Mein Ansatz: Provision, Schriftform und Fälligkeit kommen beim Erstgespräch auf den Tisch. Nicht versteckt im Kleingedruckten eines Exposés, sondern direkt. Wer das als Makler sauber erklärt, hat hinterher weniger Diskussionen.

Was hilft: Käufer sehen den gesamten Kaufprozess in einer strukturierten Übersicht, inklusive aller Kostenpositionen, Fristen und nächsten Schritte. Das reduziert nicht nur Rückfragen zur Provision, sondern generell das Gefühl, irgendwo im Dunkeln zu tappen. Mit einem digitalen Käuferportal lässt sich genau das abbilden: Käufer sehen jederzeit, wo der Deal steht, was noch aussteht und was sie wann zahlen.

Was bei Teilzahlungen und Ratenzahlungen gilt

Eine Provision kann theoretisch in Raten vereinbart werden. Aber Vorsicht: Die Fälligkeit der Käuferprovision hängt immer noch am Zahlungsnachweis des Verkäufers. Ratenzahlungen auf Käuferseite, die zeitlich vor der Verkäufer-Zahlung liegen, sind rechtlich wackelig.

Sauberer ist: Gesamte Provision bei Kaufpreisfälligkeit. Das ist in der Praxis der Standard und macht die Abrechnung eindeutig.

Provision und Kaufnebenkosten im Überblick

Käufer unterschätzen häufig, was auf sie zukommt. Die Provision ist nur eine der Nebenkosten. Hinzu kommen:

  • Grunderwerbsteuer (je nach Bundesland von 3,5 bis 6,5 % des Kaufpreises)
  • Notarkosten (ca. 1 bis 1,5 %)
  • Grundbuchkosten (ca. 0,5 %)
  • Maklerprovision (in Baden-Württemberg ca. 3,57 %)

Das macht in der Summe je nach Bundesland 8 bis 12 % obendrauf. Wer das Käufern früh und klar kommuniziert, verhindert, dass ein unterschriftsreifer Deal an einer Finanzierungslücke scheitert, weil der Käufer die Nebenkosten schlicht nicht eingeplant hatte.

Was du dokumentieren musst

Für eine rechtssichere Provisionsabrechnung brauchst du:

  • Schriftlichen Maklervertrag mit Käufer (Originalunterschrift oder qualifizierte elektronische Signatur)
  • Nachweis der Verkäuferprovisionszahlung (oder verbindliche Zusage)
  • Kaufvertrag als Kausalnachweis (der Makler hat die Tätigkeit erbracht)

Das klingt nach Selbstverständlichkeiten, aber im Alltagsstress vergisst man schnell, alles sauber abzulegen. Eine digitale Akte, in der alle Dokumente zum Deal an einem Ort liegen, ist kein Luxus, sondern ein Grundschutz. Mit Datei-Upload und Dokumentenmanagement in einem Kundenportal hast du alles sofort griffbereit, ohne hektisches Suchen, wenn der Notar anruft.

Was du aus einem Provisionsgespräch mitnehmen kannst

Das Thema Provision ist kein unangenehmes, wenn du es professionell angehst. Käufer, die die Regel verstehen, akzeptieren sie in der Regel auch. Was nicht funktioniert: Provision im Dunkeln lassen und hoffen, dass sie im Kaufvertrag niemand liest.

Wer Käufer und Verkäufer gleichermaßen sauber durch den Prozess führt, hat am Ende weniger Stornos, weniger Reklamationen und mehr Weiterempfehlungen.

Tobias Troendle

Geschrieben von

Tobias Troendle

Immobilienmakler in Stuttgart und Gründer von Portalist. Ich schreibe über Digitalisierung, Kundenportale und alles, was Maklern hilft, professioneller zu arbeiten.

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