Die Außenprovision ist die klassische Form der Maklerbezahlung in Deutschland – der Käufer zahlt den Makler für Nachweis oder Vermittlung des Objekts. Seit der Provisionsreform 2020 ist sie nur noch eingeschränkt zulässig.
Außenprovision nach dem Bestellerprinzip
Für Makler bedeutet das: Eine reine Belastung des Käufers ist nur erlaubt, wenn der Käufer den Makler explizit beauftragt hat – etwa als Suchauftrag. Im klassischen Verkaufsfall, in dem der Eigentümer den Makler bestellt, gilt das Bestellerprinzip mit hälftiger Teilung.
In der Praxis schließen Makler heute typischerweise einen Alleinauftrag mit dem Eigentümer und einen separaten Provisionsvertrag mit dem Käufer. Beide Provisionsanteile müssen identisch hoch sein, sonst ist der gesamte Anspruch unwirksam.
Rechtssichere Vereinbarung
Im Verkaufsgespräch klärst du Provisionsmodell, Höhe und schriftliche Bestätigung frühzeitig. Der Käufer-Provisionsvertrag wird vor Beurkundung unterzeichnet, sonst entstehen Streitigkeiten beim Notartermin.
Wichtig: Die Außenprovision darf nicht höher sein als die Innenprovision. Wer hier trickst, riskiert den kompletten Provisionsverlust nach §656c BGB. Eine klare Dokumentation aller Vereinbarungen schützt vor späteren Rückforderungen und sichert den Anspruch im Streitfall.