Glossar · Maklergeschäft

Außenprovision

Auch: Käuferprovision, Erwerberprovision

Maklerprovision, die vom Käufer gezahlt wird – im Unterschied zur Innenprovision durch den Verkäufer.

Die Außenprovision ist die klassische Form der Maklerbezahlung in Deutschland – der Käufer zahlt den Makler für Nachweis oder Vermittlung des Objekts. Seit der Provisionsreform 2020 ist sie nur noch eingeschränkt zulässig.

Außenprovision nach dem Bestellerprinzip

Für Makler bedeutet das: Eine reine Belastung des Käufers ist nur erlaubt, wenn der Käufer den Makler explizit beauftragt hat – etwa als Suchauftrag. Im klassischen Verkaufsfall, in dem der Eigentümer den Makler bestellt, gilt das Bestellerprinzip mit hälftiger Teilung.

In der Praxis schließen Makler heute typischerweise einen Alleinauftrag mit dem Eigentümer und einen separaten Provisionsvertrag mit dem Käufer. Beide Provisionsanteile müssen identisch hoch sein, sonst ist der gesamte Anspruch unwirksam.

Rechtssichere Vereinbarung

Im Verkaufsgespräch klärst du Provisionsmodell, Höhe und schriftliche Bestätigung frühzeitig. Der Käufer-Provisionsvertrag wird vor Beurkundung unterzeichnet, sonst entstehen Streitigkeiten beim Notartermin.

Wichtig: Die Außenprovision darf nicht höher sein als die Innenprovision. Wer hier trickst, riskiert den kompletten Provisionsverlust nach §656c BGB. Eine klare Dokumentation aller Vereinbarungen schützt vor späteren Rückforderungen und sichert den Anspruch im Streitfall.

Häufige Fragen

Zu Außenprovision

Darf der Käufer allein die Provision zahlen?+

Nur wenn ausschließlich der Käufer den Makler beauftragt hat. Beauftragt der Verkäufer den Makler und der Käufer soll zahlen, muss die Provision seit 2020 mindestens hälftig geteilt werden (§656c BGB).

Wie hoch ist die Außenprovision typischerweise?+

Marktüblich sind 3 bis 3,57 Prozent inklusive Mehrwertsteuer für den Käufer. Die genaue Höhe variiert nach Bundesland und Marktsegment.

Wann entsteht der Provisionsanspruch gegen den Käufer?+

Mit Abschluss des notariellen Kaufvertrags und nachgewiesener Maklertätigkeit. Voraussetzung ist ein schriftlich vereinbarter Maklervertrag und ein klar dokumentierter Nachweis der Kausalität.

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