Glossar · Maklergeschäft

Doppelprovision

Auch: Geteilte Provision, Doppeltätigkeit

Provisionsmodell, bei dem der Makler sowohl vom Verkäufer als auch vom Käufer eine Provision erhält.

Die Doppelprovision ist seit der Reform 2020 das Standardmodell im deutschen Wohnimmobilien-Verkauf. Sie regelt, dass beide Vertragsparteien den Makler bezahlen – meist hälftig.

Doppelprovision nach Bestellerprinzip

Für Makler bedeutet das: Du beauftragst sowohl mit dem Verkäufer als auch mit dem Käufer einen Provisionsvertrag. Die Provisionshöhe muss identisch sein, sonst gilt der gesamte Anspruch als unwirksam. Ein Beispiel: 3,57 Prozent vom Eigentümer plus 3,57 Prozent vom Käufer.

Die Innenprovision sichert den Auftrag, die Außenprovision den Käuferanteil. Wer beide Vereinbarungen sauber dokumentiert, hat die rechtliche Grundlage für den vollen Provisionsanspruch.

Praxis im Verkaufsgespräch

In der Eigentümer-Beratung erklärst du transparent: „Die Gesamtprovision teilt sich hälftig auf, Sie zahlen also nur 50 Prozent." Das macht den Auftrag attraktiver gegenüber Vollprovisions-Modellen und entspricht der gesetzlichen Vorgabe.

Beim Käufergespräch zeigst du den Provisionsvertrag vor der Besichtigung oder spätestens vor dem Notartermin. Die Unterschrift muss vor der Kaufvertragsbeurkundung vorliegen – andernfalls riskierst du den Anspruch. In Verbindung mit einem qualifizierten Alleinauftrag entsteht ein sauberes Vertragsgerüst, das Streitigkeiten und Rückforderungen wirksam vorbeugt.

Häufige Fragen

Zu Doppelprovision

Ist Doppelprovision heute noch zulässig?+

Ja, sogar gesetzlich vorgeschrieben in Form der hälftigen Teilung nach §656c BGB. Wer als Makler Verkäufer und Käufer betreut, muss von beiden eine identisch hohe Provision verlangen oder ganz auf eine Seite verzichten.

Müssen beide Parteien über die Doppeltätigkeit informiert werden?+

Ja, das ergibt sich aus der Treuepflicht. Wer beide Seiten vertritt, muss das offenlegen. Verschweigen kann zur Unwirksamkeit der Provisionsansprüche führen.

Wie hoch darf die Gesamtprovision sein?+

Es gibt keine gesetzliche Obergrenze. Marktüblich sind 6 bis 7,14 Prozent inklusive Mehrwertsteuer Gesamtprovision, hälftig geteilt zwischen Verkäufer und Käufer.

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