Die Doppelprovision ist seit der Reform 2020 das Standardmodell im deutschen Wohnimmobilien-Verkauf. Sie regelt, dass beide Vertragsparteien den Makler bezahlen – meist hälftig.
Doppelprovision nach Bestellerprinzip
Für Makler bedeutet das: Du beauftragst sowohl mit dem Verkäufer als auch mit dem Käufer einen Provisionsvertrag. Die Provisionshöhe muss identisch sein, sonst gilt der gesamte Anspruch als unwirksam. Ein Beispiel: 3,57 Prozent vom Eigentümer plus 3,57 Prozent vom Käufer.
Die Innenprovision sichert den Auftrag, die Außenprovision den Käuferanteil. Wer beide Vereinbarungen sauber dokumentiert, hat die rechtliche Grundlage für den vollen Provisionsanspruch.
Praxis im Verkaufsgespräch
In der Eigentümer-Beratung erklärst du transparent: „Die Gesamtprovision teilt sich hälftig auf, Sie zahlen also nur 50 Prozent." Das macht den Auftrag attraktiver gegenüber Vollprovisions-Modellen und entspricht der gesetzlichen Vorgabe.
Beim Käufergespräch zeigst du den Provisionsvertrag vor der Besichtigung oder spätestens vor dem Notartermin. Die Unterschrift muss vor der Kaufvertragsbeurkundung vorliegen – andernfalls riskierst du den Anspruch. In Verbindung mit einem qualifizierten Alleinauftrag entsteht ein sauberes Vertragsgerüst, das Streitigkeiten und Rückforderungen wirksam vorbeugt.