Der Bereitstellungszins ist eine oft übersehene Kostenkomponente bei Baufinanzierungen. Er entsteht, wenn die Bank ein Darlehen reserviert, der Käufer aber noch nicht abruft – etwa weil der Bau noch nicht fertig ist.
Was Käufer beim Bauträger-Geschäft wissen müssen
Bei Bauträger-Käufen wird der Kaufpreis nach Bautenstand gestaffelt gezahlt: 30 % bei Beginn, dann nach Rohbau, Innenausbau, Übergabe. Bis das Darlehen vollständig abgerufen ist, vergehen oft 12 bis 24 Monate. In dieser Zeit fallen Bereitstellungszinsen an – auf den jeweils noch nicht abgerufenen Betrag.
Bei einem 400.000-€-Darlehen mit 18 Monaten Auszahlungsdauer können das schnell 4.000 bis 6.000 € werden. Das gehört in jede ehrliche Finanzierungskalkulation – im offiziellen Effektivzins ist dieser Betrag nicht enthalten.
Im Verkaufsgespräch ansprechen
Beim Verkauf von Neubau- oder Bauträger-Objekten lohnt der Hinweis an Käufer: „Verhandeln Sie 12 bereitstellungszinsfreie Monate, idealerweise 18." Käufer, die nicht darauf achten, zahlen einen vierstelligen Betrag, der sich vermeiden ließe. Wer als Makler diesen Tipp gibt, wirkt sofort kompetent.
Bei Bestandsimmobilien spielt der Bereitstellungszins meist keine Rolle – hier wird das gesamte Darlehen mit der Kaufpreiszahlung auf einmal abgerufen. Wichtig wird er nur bei längeren Vorlaufzeiten zwischen Beurkundung und Auszahlung. Das passiert etwa bei komplexen Eigentumsverhältnissen oder verzögerten Lastenfreistellungen – auch hier lohnt im Vorfeld eine klare Absprache mit der Bank.