Glossar · Finanzierung

Bereitstellungszins

Auch: Bereitstellungsprovision, Nichtabnahmezins

Gebühr der Bank für nicht abgerufene Darlehensbeträge – relevant bei Bauvorhaben mit gestaffelter Auszahlung.

Der Bereitstellungszins ist eine oft übersehene Kostenkomponente bei Baufinanzierungen. Er entsteht, wenn die Bank ein Darlehen reserviert, der Käufer aber noch nicht abruft – etwa weil der Bau noch nicht fertig ist.

Was Käufer beim Bauträger-Geschäft wissen müssen

Bei Bauträger-Käufen wird der Kaufpreis nach Bautenstand gestaffelt gezahlt: 30 % bei Beginn, dann nach Rohbau, Innenausbau, Übergabe. Bis das Darlehen vollständig abgerufen ist, vergehen oft 12 bis 24 Monate. In dieser Zeit fallen Bereitstellungszinsen an – auf den jeweils noch nicht abgerufenen Betrag.

Bei einem 400.000-€-Darlehen mit 18 Monaten Auszahlungsdauer können das schnell 4.000 bis 6.000 € werden. Das gehört in jede ehrliche Finanzierungskalkulation – im offiziellen Effektivzins ist dieser Betrag nicht enthalten.

Im Verkaufsgespräch ansprechen

Beim Verkauf von Neubau- oder Bauträger-Objekten lohnt der Hinweis an Käufer: „Verhandeln Sie 12 bereitstellungszinsfreie Monate, idealerweise 18." Käufer, die nicht darauf achten, zahlen einen vierstelligen Betrag, der sich vermeiden ließe. Wer als Makler diesen Tipp gibt, wirkt sofort kompetent.

Bei Bestandsimmobilien spielt der Bereitstellungszins meist keine Rolle – hier wird das gesamte Darlehen mit der Kaufpreiszahlung auf einmal abgerufen. Wichtig wird er nur bei längeren Vorlaufzeiten zwischen Beurkundung und Auszahlung. Das passiert etwa bei komplexen Eigentumsverhältnissen oder verzögerten Lastenfreistellungen – auch hier lohnt im Vorfeld eine klare Absprache mit der Bank.

Häufige Fragen

Zu Bereitstellungszins

Wie hoch ist der Bereitstellungszins üblicherweise?+

Standard sind 0,25 Prozent pro Monat auf den noch nicht abgerufenen Darlehensbetrag – also 3 Prozent pro Jahr. Bei einem Restbetrag von 200.000 Euro entspricht das 500 Euro pro Monat.

Ab wann beginnt die Berechnung?+

Üblich sind 3 bis 12 bereitstellungszinsfreie Monate ab Zusage. Danach läuft die Uhr. Bei Bauvorhaben mit längerer Bauzeit lohnt sich eine längere Karenzphase – das gehört in die Verhandlung mit der Bank.

Wird der Bereitstellungszins im Effektivzins berücksichtigt?+

Nein. Er fällt erst an, wenn das Darlehen nicht innerhalb der Karenzzeit abgerufen wird – und ist deshalb nicht im offiziellen Effektivzins enthalten. Bei Bauvorhaben kann das die echten Finanzierungskosten deutlich erhöhen.

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