Glossar · WEG & Hausverwaltung

Beschlussfassung

Auch: WEG-Beschluss

Förmliche Entscheidung der Eigentümerversammlung über Maßnahmen, Vergaben oder Vereinbarungen einer WEG.

Die Beschlussfassung ist der formale Akt, mit dem die WEG ihre Entscheidungen trifft. Sie ist bindend für alle Eigentümer – auch für die, die dagegen gestimmt oder gar nicht teilgenommen haben.

Mehrheitserfordernisse

Die WEG-Reform 2020 hat viele Mehrheiten vereinfacht. Bauliche Veränderungen sind heute mit einfacher Mehrheit möglich, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Die Schwellen sind jedoch komplex und unterscheiden sich je nach Maßnahme.

Einfache Mehrheit reicht für: Beschlüsse zur laufenden Verwaltung, Genehmigung von Wirtschaftsplan und Jahresabrechnung, Bestellung und Abberufung des Verwalters. Qualifizierte Mehrheit für: bauliche Veränderungen mit erheblichem Eingriff, Modernisierungen.

Allstimmigkeit ist nötig für Vereinbarungen, die von der Teilungserklärung abweichen – zum Beispiel Änderung der Kostenverteilungsschlüssel oder Sondernutzungsrechte.

Beschlüsse werden im Protokoll der Eigentümerversammlung festgehalten und im Beschlussbuch beim Verwalter geführt.

Beschlüsse und Kauf

Wer eine Eigentumswohnung kauft, übernimmt alle bestehenden Beschlüsse – auch solche, die noch nicht ausgeführt sind. Ein Beschluss über Dachsanierung mit Sonderumlage trifft den neuen Eigentümer ab Eintragung, falls die Umlage erst nach Übergabe fällig wird.

In der Eigentümer-Beratung erklärst du dem Verkäufer: Die Beschlussübersicht der letzten drei Jahre gehört in die Verkaufsmappe. Geplante oder gerade beschlossene Sanierungen müssen offengelegt werden – verschwiegene Beschlüsse können als arglistige Täuschung gewertet werden.

Im Verkaufsgespräch zeigst du Substanz, wenn du Käufern die Beschlusslage transparent vorlegst. Verbunden mit dem Verwaltervertrag und der Hausgeldübersicht ergibt sich ein vollständiges Bild der Eigentümergemeinschaft.

Anstehende Beschlüsse mit Sonderumlagen sollten im Kaufvertrag geregelt sein: Wer trägt welche Kosten, falls die Umlage zwischen Beurkundung und Übergabe fällig wird?

Häufige Fragen

Zu Beschlussfassung

Welche Mehrheiten gelten in der WEG?+

Einfache Mehrheit für laufende Verwaltung. Qualifizierte Mehrheit (zwei Drittel und über die Hälfte der Miteigentumsanteile) für bauliche Veränderungen. Allstimmigkeit für Vereinbarungen, die von der Teilungserklärung abweichen.

Werden Beschlüsse im Grundbuch eingetragen?+

Nur Vereinbarungen, die die rechtliche Stellung dauerhaft ändern. Normale Beschlüsse bleiben im Beschlussbuch der Verwaltung. Der Käufer einer Wohnung übernimmt sie automatisch.

Wie kann ein Beschluss angefochten werden?+

Klage beim Amtsgericht innerhalb eines Monats nach Beschlussfassung. Begründung: Formfehler, Verstoß gegen Gesetz oder Vereinbarung, ungeeignete Maßnahme. Die Klage hat aufschiebende Wirkung nur in Ausnahmefällen.

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