Glossar · WEG & Hausverwaltung

Eigentümerversammlung

Auch: WEG-Versammlung

Jährliche Versammlung aller Wohnungseigentümer einer WEG – beschließt über Verwaltung, Sanierung, Wirtschaftsplan und Sondermaßnahmen.

Die Eigentümerversammlung ist das zentrale Entscheidungsorgan jeder Wohnungseigentümergemeinschaft. Hier werden die Weichen für Verwaltung, Instandhaltung und finanzielle Planung gestellt.

Ablauf und Themen

Die Versammlung wird vom Verwalter einberufen, mit einer Frist von mindestens drei Wochen. Die Ladung enthält Tagesordnung und alle Beschlussunterlagen. Beschlossen werden typischerweise: Genehmigung des Wirtschaftsplans, Entlastung der Verwaltung, Beschluss über Sondermaßnahmen, Erhöhung oder Senkung der Hausgeld-Vorauszahlungen.

Die Beschlussfähigkeit hängt von der Anzahl der vertretenen Miteigentumsanteile ab – nicht von der Personenzahl. Wer 50 Prozent Miteigentum vertritt, hat 50 Prozent Stimmgewicht. Die genauen Anforderungen stehen in der Teilungserklärung und im Wohnungseigentumsgesetz.

Für die Beschlussfassung gelten verschiedene Mehrheiten: einfache Mehrheit für laufende Verwaltung, qualifizierte Mehrheit für bauliche Veränderungen, Allstimmigkeit für Vereinbarungen.

Bedeutung für Käufer

Vor jedem Kauf einer Eigentumswohnung gehört der Blick in die Protokolle der letzten drei bis fünf Eigentümerversammlungen. Hier zeigt sich: Welche Sanierungen wurden beschlossen? Welche stehen an? Welche Konflikte gibt es in der Gemeinschaft?

In der Eigentümer-Beratung erklärst du dem Verkäufer: Die Protokolle gehören zur Verkaufsmappe – frühzeitig beim Verwalter anfordern. Verschwiegene Sanierungsbeschlüsse können später als arglistig verschwiegene Mängel gewertet werden.

Im Verkaufsgespräch mit Käufern zeigst du Substanz, wenn du die Protokolle aktiv vorlegst und auf relevante Beschlüsse hinweist. Verbunden mit dem WEG-Verständnis und einer transparenten Hausgeld-Übersicht ergibt sich ein vollständiges Bild der Eigentümergemeinschaft.

Ein modernes Käuferportal kann diese Dokumente strukturiert zum Download bereitstellen – das beschleunigt die Käufer-Due-Diligence erheblich.

Häufige Fragen

Zu Eigentümerversammlung

Wie oft tagt eine Eigentümerversammlung?+

Mindestens einmal jährlich – Pflicht nach Wohnungseigentumsgesetz. Außerordentliche Versammlungen sind möglich, wenn ein Viertel der Eigentümer schriftlich einberufen.

Muss man als Eigentümer teilnehmen?+

Nein, aber empfehlenswert. Auch Vertretung durch Vollmacht ist möglich. Wer nicht erscheint und niemanden bevollmächtigt, wird im Protokoll als abwesend geführt und kann Beschlüsse nicht beeinflussen.

Wann sind Beschlüsse anfechtbar?+

Innerhalb eines Monats nach Beschlussfassung beim Amtsgericht. Anfechtungsgründe: Form- und Verfahrensmängel, Verstoß gegen Vereinbarungen oder ordnungsgemäße Verwaltung.

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