Glossar · WEG & Hausverwaltung

Verwaltervertrag

Auch: WEG-Verwaltervertrag

Vertrag zwischen einer WEG und ihrem Verwalter über Leistungen, Vergütung und Laufzeit der Verwaltungstätigkeit.

Der Verwaltervertrag regelt die Beziehung zwischen WEG und Hausverwaltung. Er ist wirtschaftlich relevant und beeinflusst die Lebensqualität jeder Eigentümergemeinschaft.

Vertragsinhalte

Ein vollständiger Verwaltervertrag enthält: Bezeichnung der WEG und des Verwalters, Aufgabenkatalog (Buchhaltung, Versammlungseinberufung, Instandhaltungsplanung), Vergütung, Laufzeit, Kündigungsregeln, Haftungsbestimmungen.

Standardaufgaben sind: Einberufung und Durchführung der Eigentümerversammlung, Erstellung von Wirtschaftsplan und Jahresabrechnung, Einzug des Hausgelds, Vergabe und Überwachung von Reparaturen, Kommunikation mit Behörden und Dienstleistern.

Sondervergütungen sind üblich für: Begleitung von Sanierungsprojekten, Vermietung von Sondereigentum, Mahnverfahren gegen säumige Eigentümer. Diese Positionen müssen explizit im Vertrag geregelt sein – pauschale "alles inklusive"-Klauseln führen oft zu Streit.

Bedeutung beim Kauf

Wer eine Eigentumswohnung kauft, übernimmt die bestehende Verwaltung. Ein Wechsel ist möglich, erfordert aber den Mehrheitsbeschluss der Eigentümerversammlung.

In der Eigentümer-Beratung erklärst du: Die Qualität der Verwaltung beeinflusst den Wert der Wohnung deutlich. Eine schlechte Verwaltung mit langsamen Reaktionen, lückenhafter Buchhaltung und konfliktreichen Eigentümerversammlungen drückt den Preis – auch wenn die Wohnung selbst gut ist.

Vor dem Kauf gehört der Verwaltervertrag zur Käufer-Due-Diligence. Käufer fragen üblicherweise: Wer ist der Verwalter, wie hoch ist die Vergütung, läuft der Vertrag bald aus?

Im Verkaufsgespräch zeigst du Substanz, wenn du den Verwaltervertrag in die Verkaufsmappe aufnimmst. Verbunden mit den Protokollen der letzten Versammlungen und der Hausgeld-Aufstellung ergibt sich ein vollständiges Bild – Käufer können fundiert entscheiden, was Verzögerungen am Notartermin reduziert.

Häufige Fragen

Zu Verwaltervertrag

Wie lange läuft ein Verwaltervertrag?+

Üblich sind drei bis fünf Jahre. Seit der WEG-Reform 2020 kann die Bestellung des Verwalters jederzeit ohne Grund mit Mehrheitsbeschluss widerrufen werden – der Vertrag endet dann zeitgleich.

Wer schließt den Vertrag ab?+

Die WEG, vertreten durch den Vorsitzenden der Versammlung oder einen Bevollmächtigten. Voraussetzung ist ein Beschluss der Eigentümerversammlung über die Bestellung und Vergütung.

Was kostet ein Verwalter typischerweise?+

Zwischen 20 und 35 Euro pro Wohneinheit und Monat, je nach Größe und Aufwand der WEG. Sondermaßnahmen wie Sanierungsbegleitung werden separat berechnet, üblicherweise nach Stundenaufwand oder Pauschalen.

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