Der Verwaltervertrag regelt die Beziehung zwischen WEG und Hausverwaltung. Er ist wirtschaftlich relevant und beeinflusst die Lebensqualität jeder Eigentümergemeinschaft.
Vertragsinhalte
Ein vollständiger Verwaltervertrag enthält: Bezeichnung der WEG und des Verwalters, Aufgabenkatalog (Buchhaltung, Versammlungseinberufung, Instandhaltungsplanung), Vergütung, Laufzeit, Kündigungsregeln, Haftungsbestimmungen.
Standardaufgaben sind: Einberufung und Durchführung der Eigentümerversammlung, Erstellung von Wirtschaftsplan und Jahresabrechnung, Einzug des Hausgelds, Vergabe und Überwachung von Reparaturen, Kommunikation mit Behörden und Dienstleistern.
Sondervergütungen sind üblich für: Begleitung von Sanierungsprojekten, Vermietung von Sondereigentum, Mahnverfahren gegen säumige Eigentümer. Diese Positionen müssen explizit im Vertrag geregelt sein – pauschale "alles inklusive"-Klauseln führen oft zu Streit.
Bedeutung beim Kauf
Wer eine Eigentumswohnung kauft, übernimmt die bestehende Verwaltung. Ein Wechsel ist möglich, erfordert aber den Mehrheitsbeschluss der Eigentümerversammlung.
In der Eigentümer-Beratung erklärst du: Die Qualität der Verwaltung beeinflusst den Wert der Wohnung deutlich. Eine schlechte Verwaltung mit langsamen Reaktionen, lückenhafter Buchhaltung und konfliktreichen Eigentümerversammlungen drückt den Preis – auch wenn die Wohnung selbst gut ist.
Vor dem Kauf gehört der Verwaltervertrag zur Käufer-Due-Diligence. Käufer fragen üblicherweise: Wer ist der Verwalter, wie hoch ist die Vergütung, läuft der Vertrag bald aus?
Im Verkaufsgespräch zeigst du Substanz, wenn du den Verwaltervertrag in die Verkaufsmappe aufnimmst. Verbunden mit den Protokollen der letzten Versammlungen und der Hausgeld-Aufstellung ergibt sich ein vollständiges Bild – Käufer können fundiert entscheiden, was Verzögerungen am Notartermin reduziert.