Glossar · Kaufabwicklung

Eintragungsbewilligung

Auch: Bewilligungserklärung

Notariell beglaubigte Erklärung, dass ein bestimmter Eintrag ins Grundbuch erfolgen darf – etwa für Auflassung oder Lastenlöschung.

Die Eintragungsbewilligung ist die formale Erlaubnis, einen bestimmten Eintrag im Grundbuch vorzunehmen. Sie ist ein zentrales Instrument des Grundbuchrechts.

Form und Inhalt

Eine wirksame Eintragungsbewilligung muss enthalten: genaue Bezeichnung des betroffenen Grundstücks (Flurstück, Grundbuchblatt), exakte Beschreibung des einzutragenden Rechts oder der Löschung, ausdrückliche Bewilligung der Eintragung, notarielle Beglaubigung.

Die Form ist streng: Schriftform reicht nicht, das Grundbuchamt verlangt nach Paragraf 29 Grundbuchordnung die öffentliche oder öffentlich beglaubigte Form. Praktisch bedeutet das: notarielle Beglaubigung der Unterschrift.

Anders als die Auflassung ist die Eintragungsbewilligung kein materielles Rechtsgeschäft, sondern eine reine Verfahrenserklärung. Die Auflassung ist die dingliche Einigung zwischen Verkäufer und Käufer – die Bewilligung ist die Erlaubnis, diese Einigung im Grundbuch zu vollziehen.

Typische Anwendungsfälle

Beim Kaufvertrag erklärt der Verkäufer die Auflassung und die Eintragungsbewilligung für die Umschreibung. Bei Lastenlöschung erteilt die Bank die Bewilligung für die Löschung der Grundschuld. Bei Grundbuchberichtigung erklärt der Berechtigte die Bewilligung.

In der Eigentümer-Beratung erklärst du: Ohne saubere Bewilligungen läuft im Grundbuch nichts. Selbst wenn Verkäufer und Käufer einig sind – ohne notarielle Bewilligung wird nicht eingetragen.

Im Verkaufsgespräch zeigst du Substanz, wenn du den Käufern den Unterschied zwischen materieller Einigung (Auflassung) und formaler Bewilligung erklärst. Beide werden im Notartermin gleichzeitig erklärt, dienen aber unterschiedlichen Zwecken.

Verbunden mit der Eintragung im Grundbuch ist die Bewilligung der formale Baustein, der die rechtliche Übertragung tatsächlich vollzieht.

Häufige Fragen

Zu Eintragungsbewilligung

Wer muss die Eintragungsbewilligung erklären?+

Derjenige, dessen Rechtsposition durch den Eintrag berührt wird. Bei Löschung einer Grundschuld: die Bank. Bei Eigentumsumschreibung: der bisherige Eigentümer (über die Auflassung).

In welcher Form muss die Bewilligung erfolgen?+

Notariell beglaubigt, mit echter Unterschrift des Berechtigten. Eine reine Schriftform reicht nicht – das Grundbuchamt verlangt zwingend die notarielle Beglaubigung.

Wie lange dauert es, bis eine Eintragung erfolgt?+

Nach Einreichung beim Grundbuchamt zwischen vier Wochen und mehreren Monaten, abhängig von Auslastung. Komplexe Eintragungen mit mehreren Berechtigten dauern länger.

Was passiert bei fehlerhafter Bewilligung?+

Das Grundbuchamt weist zurück. Die Bewilligung muss korrigiert oder neu beglaubigt werden – mit erneutem Aufwand und Kosten. Sorgfältige Formulierung vor Beglaubigung ist daher entscheidend.

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