Glossar · Notariat & Recht

Notarielle Vollmacht

Auch: Beurkundete Vollmacht, Grundstücksvollmacht

Vom Notar beurkundete oder beglaubigte Vollmacht, die Voraussetzung für Eigentumsübertragungen an Grundstücken ist.

Die notarielle Vollmacht ist im Immobiliengeschäft Standard, wenn eine Vertragspartei nicht persönlich erscheinen kann. Wer sie sauber vorbereitet, vermeidet die häufigsten Verzögerungen im Notartermin.

Wann eine notarielle Vollmacht zwingend ist

Für alle Geschäfte, die im Grundbuch vollzogen werden müssen, ist nach § 29 Grundbuchordnung mindestens eine notariell beglaubigte Vollmacht erforderlich. Eine einfache schriftliche Vollmacht reicht nicht. Der Notar prüft die Identität des Vollmachtgebers und bestätigt die Echtheit der Unterschrift. Praxisbeispiele: Ein Erbe sitzt in Australien und kann nicht zur Beurkundung fliegen – er bekommt vom deutschen Konsulat oder einem dortigen Notar eine Vollmacht, lässt diese mit Apostille versehen und schickt sie an seinen Vertreter in Deutschland. Eine GmbH-Geschäftsführerin ist im Mutterschutz – sie erteilt einem Prokuristen Vollmacht für den konkreten Verkauf.

Wie Makler den Prozess steuern

Im Erstgespräch klärst du, wer überhaupt unterschriftsberechtigt ist. Bei Erbengemeinschaften müssen alle Miterben handeln – oder eine notarielle Vollmacht eines Miterben für die anderen liegt vor. Bei Auslandseigentümern fragst du nach der Verfügbarkeit zum geplanten Notartermin und bietest die Vollmachtslösung früh als Standardoption an.

In der Eigentümer-Beratung erklärst du den Unterschied zwischen Beglaubigung und Beurkundung. Für die meisten Fälle reicht die günstigere Beglaubigung. Praxistipp: Lass dir die Vollmacht spätestens zwei Wochen vor dem Notartermin im Original vorlegen. Ausländische Dokumente brauchen oft eine Apostille (innerhalb der Haager Apostille-Staaten) oder eine vollständige Legalisation (außerhalb). Beides kostet Zeit und führt regelmäßig dazu, dass Notartermine geschoben werden müssen.

Häufige Fragen

Zu Notarielle Vollmacht

Beglaubigung oder Beurkundung – was ist der Unterschied?+

Bei der Beglaubigung bestätigt der Notar nur die Echtheit der Unterschrift. Bei der Beurkundung verliest und prüft er den gesamten Inhalt. Für Grundstücksgeschäfte reicht meist die Beglaubigung, einzelne Konstellationen verlangen Beurkundung.

Wie lange dauert es, eine notarielle Vollmacht zu bekommen?+

Bei einem deutschen Notar oft binnen weniger Tage. Im Ausland deutlich länger, weil zusätzlich Apostille oder Legalisation für deutsche Behörden notwendig sind – das kann mehrere Wochen kosten.

Was kostet eine notarielle Vollmacht?+

Die Gebühren richten sich nach dem Geschäftswert. Bei einer Vollmacht für einen Immobilienverkauf bewegen sich die Kosten typischerweise zwischen 100 und 400 Euro – ein Bruchteil der späteren Folgekosten bei fehlender Vollmacht.

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