Die Vollmacht ist eines der wichtigsten Werkzeuge im Immobiliengeschäft – und gleichzeitig eine der häufigsten Stolperfallen für unerfahrene Makler. Nicht jede Unterschrift unter einem Schreiben ist eine wirksame Vollmacht für einen Grundstücksverkauf.
Welche Formen es gibt
Im deutschen Recht unterscheidet man zwischen einfacher, beglaubigter und beurkundeter Vollmacht. Für Grundstücksverkäufe ist mindestens die notariell beglaubigte Form Pflicht – die notarielle Vollmacht ist Standard. Ohne sie kann der Notar den Vertrag zwar beurkunden, der Eigentumsübergang scheitert aber später am Grundbuchamt. Häufige Anwendungsfälle im Maklergeschäft: Ehegatten, die einer den anderen vertreten lassen. Erben, die einen aus ihrer Mitte zum Vertreter bestimmen. Auslandsdeutsche, die einen Bevollmächtigten in Deutschland einsetzen. Geschäftsführer einer GmbH, die ihre Vertretungsbefugnis über den Handelsregisterauszug nachweisen.
Was Makler in der Praxis prüfen sollten
In der Eigentümer-Beratung weist du früh darauf hin, wer alles unterschriftsberechtigt ist. Bei Erbengemeinschaften müssen alle Miterben mitwirken – oder eine wirksame Vollmacht eines Miterben für die anderen vorliegen. Bei Ehepaaren ist je nach Güterstand der eine ohne den anderen nicht handlungsfähig.
Im Verkaufsgespräch zeigst du, wie eine saubere Vollmachtsregelung den Notartermin entlastet: Alle Parteien sind vertreten, keine Wartezeit auf Nachgenehmigungen, klare Verantwortlichkeiten. Praxistipp: Vollmachten sollten den Vertreter ausdrücklich zur Entgegennahme von Zahlungen, zur Eintragung von Grundpfandrechten und zur Beauftragung von Notaren ermächtigen. Pauschalformulierungen führen sonst später zu Rückfragen, die den Vollzug verzögern.