Die Provisionsteilung ist seit der Provisionsreform 2020 das gesetzliche Standardmodell beim Verkauf von Wohnimmobilien an Verbraucher. Sie betrifft jedes Maklergeschäft, in dem Käufer und Verkäufer beide privat agieren.
Wie die Teilung funktioniert
Für Makler bedeutet das: Wenn der Eigentümer den Auftrag erteilt und der Käufer ebenfalls Provision zahlen soll, müssen beide Seiten denselben Betrag tragen. Üblich sind 3,57 Prozent je Partei, also 7,14 Prozent Gesamtprovision inklusive Mehrwertsteuer.
Beide Verträge – mit Eigentümer und Käufer – werden separat geschlossen. Die identische Höhe ist Pflicht. Das Bestellerprinzip schützt den Käufer vor einseitiger Belastung und schafft Transparenz im Markt.
Praxis und Fallstricke
Im Verkaufsgespräch erklärst du dem Eigentümer: „Die Provision teilen wir mit dem Käufer hälftig. Ihr Anteil bleibt bei 3,57 Prozent." Das ist ein starkes Argument im Vergleich zu reinen Innenprovisions-Modellen.
Gefährlich wird es bei Abweichungen: Wer dem Käufer einen Rabatt einräumt, ohne den Eigentümer ebenfalls zu entlasten, verliert den gesamten Anspruch. Bei der Außenprovision-Vereinbarung mit dem Käufer prüfst du daher: Identische Quote, schriftliche Form, Unterschrift vor Beurkundung. Erst dann ist die Provisionsteilung rechtssicher.