Glossar · Maklergeschäft

Tippgeber

Auch: Empfehlungsgeber, Referrer

Person, die einem Makler Hinweise auf verkaufsbereite Eigentümer oder Kaufinteressenten gibt – meist gegen Vergütung.

Tippgeber sind ein zentraler Hebel der Maklerakquise. Hausverwalter, Anwälte, Architekten, Handwerker und ehemalige Kunden geben Hinweise auf verkaufsbereite Eigentümer – meist gegen ein Empfehlungshonorar.

Wie ein gutes Tippgeber-Netzwerk entsteht

Für Makler bedeutet das: Aktive Pflege der Kontakte zu Berufsgruppen mit Eigentümer-Zugang. Hausverwalter erfahren früh von Verkaufsabsichten, Anwälte begleiten Erbfälle und Scheidungen, Steuerberater kennen Liquiditätsbedarfe ihrer Mandanten.

Im Gespräch mit potenziellen Tippgebern klärst du die Konditionen schriftlich: Honorarhöhe, Zahlungszeitpunkt (üblich: nach Notartermin), und welche Leistung als „Tipp" gilt. Eine saubere Vereinbarung schützt vor späteren Diskussionen, wer den Käufer wirklich gebracht hat.

Rechtliche Grenzen und Praxis

Ein Tippgeber darf keine eigene Maklertätigkeit ausüben – sonst ist eine Gewerbeerlaubnis nach §34c GewO erforderlich. Reine Hinweise auf einen Interessenten oder Eigentümer sind genehmigungsfrei.

Im Verkaufsprozess dokumentierst du den Tippgeber-Eingang im CRM, idealerweise verknüpft mit dem späteren Objekt. So bleibt nachvollziehbar, wer welchen Lead gebracht hat. Bei der Provisionsabrechnung nach erfolgreichem Notartermin wird das Tippgeber-Honorar als Betriebsausgabe verbucht. Ein gut gepflegtes Netzwerk liefert über Jahre kontinuierlich Aufträge und reduziert die Abhängigkeit von Portalwerbung.

Häufige Fragen

Zu Tippgeber

Darf ich einen Tippgeber bezahlen?+

Ja, das ist erlaubt. Wichtig: Der Tippgeber darf keine eigene Maklertätigkeit ausüben (sonst §34c GewO-Pflicht). Eine reine Empfehlungsleistung ohne Verhandlung oder Vermittlung ist genehmigungsfrei.

Wie hoch sind übliche Tippgeber-Honorare?+

Marktüblich sind 10 bis 25 Prozent der Maklerprovision oder ein fester Betrag pro vermittelten Auftrag (oft 500 bis 2.000 Euro). Die genaue Höhe regelt eine schriftliche Vereinbarung.

Was muss steuerlich beachtet werden?+

Tippgeber-Honorare sind beim Makler als Betriebsausgabe absetzbar, beim Empfänger als sonstige Einkünfte zu versteuern. Bei regelmäßiger Tätigkeit kann eine Anmeldung als Nebengewerbe nötig werden.

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