Die Vorfälligkeitsentschädigung ist die wichtigste Kostenposition, die Eigentümer beim Verkauf vor Ablauf der Zinsbindung trifft. Sie entschädigt die Bank für den entgangenen Zins über die Restlaufzeit.
Was Eigentümer im Verkaufsgespräch wissen müssen
Eigentümer, die ihre Immobilie nach 5 bis 8 Jahren wieder verkaufen, treffen oft auf böse Überraschungen. Ein 400.000-€-Darlehen mit 1,5 % Zins, Restlaufzeit 7 Jahre, aktueller Marktzins 3,5 % – die Bank verlangt schnell 30.000 bis 50.000 € Entschädigung. Das ist Geld, das vom Verkaufserlös abgeht.
Als Makler gehört es zur Pflicht, das früh anzusprechen: „Wie lange läuft Ihre Zinsbindung noch? Haben Sie die Restschuld durchgerechnet?" Wer das im Erstgespräch klärt, vermeidet später Kommunikationskatastrophen. Eigentümer planen oft mit dem vollen Verkaufserlös und sind erschüttert, wenn ein fünfstelliger Betrag an die Bank geht.
Optionen im Verkaufsfall
Es gibt Wege, die Vorfälligkeitsentschädigung zu reduzieren. Erste Option: Darlehensübernahme durch den Käufer, wenn dieser den günstigen Zins behalten will. Zweite Option: Schuldhaftentlassung mit Darlehensmitnahme – der Verkäufer nimmt das Darlehen zur neuen Immobilie mit. Beides muss früh mit der Bank verhandelt werden, idealerweise vor der Vermarktung.
Bei der Kaufabwicklung wird die Vorfälligkeitsentschädigung in der Regel direkt aus dem Kaufpreis bezahlt – über das Notaranderkonto oder direkt an die finanzierende Bank zur Lastenfreistellung. Wer Eigentümer hier sauber durch den Prozess führt, schafft Vertrauen für Folgegeschäfte. Schlechte Kommunikation in diesem Punkt führt zu Empfehlungs-Killern.