Glossar · Finanzierung

Zinsbindung

Auch: Zinsfestschreibung, Zinsbindungsfrist

Zeitraum, in dem der vereinbarte Sollzins für ein Darlehen festgeschrieben ist – meist 5 bis 30 Jahre.

Die Zinsbindung ist die zweite große Stellschraube neben der Tilgungshöhe. Sie legt fest, wie lange der vereinbarte Sollzins gilt – und damit, wie planbar die monatliche Rate für den Käufer bleibt.

Was im Eigentümergespräch zu beachten ist

Beim Verkauf einer Immobilie ist die Zinsbindung indirekt wichtig: Sie beeinflusst, wie viele Käufer sich das Objekt überhaupt leisten können. In Hochzinsphasen wählen viele Käufer 10 Jahre Bindung, weil längere Bindungen teurer sind. In Niedrigzinsphasen sichert man sich lieber 20 Jahre – das verändert auch die Käuferbereitschaft.

Eigentümer sollten wissen: Wer eine Immobilie nach 8 Jahren wieder verkauft, kann das Restdarlehen mit Sonderkündigung nach 10 Jahren nicht ablösen. Es fällt eine Vorfälligkeitsentschädigung an, die schnell 15.000 bis 50.000 € beträgt.

Praxisrelevanz im Verkauf

Im Verkaufsgespräch lohnt der Hinweis: Eine längere Zinsbindung kostet aktuell rund 0,1 bis 0,3 Prozentpunkte mehr Zins, gibt aber massive Sicherheit. Bei einem 400.000-€-Darlehen entspricht das 400 bis 1.200 € Mehrkosten pro Jahr – im Vergleich zu einer möglichen Zinsverdoppelung beim Anschluss ein faires Geschäft.

Für Käufer in unsicheren Lebenslagen – Familienplanung, Selbstständigkeit, geplante Umzüge in 5 bis 10 Jahren – kann eine kurze Bindung sinnvoller sein. Hier entscheidet die individuelle Situation, nicht der Marktzins.

Häufige Fragen

Zu Zinsbindung

Welche Zinsbindung ist die richtige?+

In einem Niedrigzinsumfeld sind lange Bindungen von 15 bis 20 Jahren sinnvoll, um den günstigen Zins zu sichern. In Hochzinsphasen lohnen kürzere Bindungen von 5 bis 10 Jahren, um später günstiger anschließen zu können. Eine Pauschallösung gibt es nicht.

Was passiert nach Ablauf der Zinsbindung?+

Die Bank macht ein Anschlussangebot. Der Kunde kann annehmen, neu verhandeln oder zu einer anderen Bank wechseln (Umschuldung). Die Restschuld ist dann oft noch hoch – wer keine Anschlussfinanzierung organisiert, riskiert eine Kündigung.

Kann die Zinsbindung vorzeitig beendet werden?+

Nach 10 Jahren hat der Kreditnehmer ein gesetzliches Sonderkündigungsrecht (§ 489 BGB) – mit sechsmonatiger Frist und ohne Vorfälligkeitsentschädigung. Vorher ist ein Ausstieg in der Regel teuer.

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