Glossar · Finanzierung

Wohn-Riester

Auch: Eigenheimrente, Riester-Bausparvertrag

Staatlich geförderte Altersvorsorge, die für selbstgenutztes Wohneigentum eingesetzt werden kann.

Wohn-Riester ist die einzige Riester-Variante, bei der das Kapital nicht zur Rente, sondern für selbstgenutztes Wohneigentum eingesetzt wird. Das Modell ist staatlich gefördert, aber komplex – nicht jeder Käufer profitiert.

Was Makler im Beratungsgespräch wissen müssen

Bei jungen Familien lohnt der Hinweis: „Haben Sie an Wohn-Riester gedacht?" Die Kinderzulage von 300 € pro Kind kann sich über 20 Jahre auf über 30.000 € addieren. Das ist echtes Geld – und reduziert den Eigenkapital-Bedarf spürbar. Wer drei Kinder hat, bekommt jährlich 1.075 € geschenkt, plus die eigene Grundzulage.

Bei kinderlosen Käufern mit gutem Einkommen funktioniert das Modell oft schlechter. Der nachgelagerte Steuerabzug in der Rente kann die Förderung teilweise wieder auffressen. Hier lohnt der Verweis auf den Steuerberater – Makler sollten nicht zu tief in die Steuergestaltung einsteigen.

Praxisrelevanz beim Verkauf

Wohn-Riester-geförderte Immobilien haben eine Besonderheit: Beim Verkauf muss das Wohnförderkonto entweder versteuert oder auf eine neue Immobilie übertragen werden. Wer als Makler einen Wohn-Riester-Eigentümer betreut, sollte das früh ansprechen.

In der Praxis ist die Übertragung auf eine Folgeimmobilie der häufigste Weg. Verkäufer suchen dann oft sofort nach einer neuen Immobilie – das ist eine ideale Anschluss-Akquise. Wer hier vorausschauend berät, gewinnt zwei Geschäfte statt einem. Wer Wohn-Riester mit klassischen Förderungen wie KfW kombiniert, kann den Gesamtvorteil deutlich erhöhen – das gehört in jede ernsthafte Finanzierungsberatung.

Häufige Fragen

Zu Wohn-Riester

Wie hoch ist die Wohn-Riester-Förderung?+

Bis zu 175 Euro Grundzulage pro Jahr plus 300 Euro pro Kind (ab 2008 geboren). Bei höheren Einkommen kann der Sonderausgabenabzug attraktiver sein – das hängt vom individuellen Steuersatz ab.

Was ist das Wohnförderkonto?+

Ein fiktives Konto beim Anbieter, das die geförderten Beträge verzinst und in der Rente besteuert wird. Beim Verkauf der Immobilie muss der Stand entweder versteuert oder in eine neue Immobilie übertragen werden – das gehört zur Beratung.

Lohnt sich Wohn-Riester noch?+

Für Familien mit mehreren Kindern oft ja, weil die Kinderzulage stark ins Gewicht fällt. Für kinderlose Singles mit hohem Einkommen meist nein. Eine Pauschalaussage gibt es nicht – die individuelle Berechnung gehört zum Finanzierungsberater.

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