Du hast einen Käufer, der sich für ein Objekt interessiert. Bevor du den Eigentümer einbindest und Verhandlungen startest, willst du wissen: Kann der überhaupt kaufen? Diese Frage ist 2026 deutlich heikler als noch vor fünf Jahren, wegen DSGVO und wegen einer veränderten Finanzierungslage.
Was du fragen darfst, und was nicht
Du darfst nach Bonitätsinformationen fragen, wenn sie für den Vertragsabschluss erforderlich sind und der Käufer freiwillig zustimmt. Das heißt konkret:
- Ja, du darfst fragen: Ob die Finanzierung steht, bei welcher Bank, in welcher Form (Volltilger, Bauspar, ungefährer Eigenkapital-Anteil).
- Nein, du darfst nicht fragen: Nach Gehaltsabrechnungen, Schufa-Auszügen, Steuerbescheiden, jedenfalls nicht ohne schriftliche, aktive Zustimmung des Käufers.
Diese Trennung ist kein Formalismus. Wer Schufa-Auskünfte einsammelt ohne sauberen Rechtsrahmen, riskiert ein DSGVO-Bußgeld, und die Aufsichten schauen in dieser Branche inzwischen genauer hin als früher.
Die Finanzierungsbestätigung als Standard
Statt selbst Daten zu erheben, fragst du nach einer Finanzierungsbestätigung der Bank. Die holt der Käufer selbst, du brauchst sie nur einzusehen. So bleibt die Verantwortung für die Datenweitergabe beim Käufer, wo sie hingehört.
Eine gute Finanzierungsbestätigung enthält:
- Den Namen des Käufers.
- Den maximalen Finanzierungsrahmen.
- Die Bank als Aussteller mit Unterschrift oder digitalem Siegel.
- Eine Gültigkeitsdauer (meistens von drei bis sechs Monaten).
Achte auf das Ausstellungsdatum. Ein halbes Jahr alter Letter sagt heute wenig, weil sich Zinsen und Konditionen schneller bewegen als früher.
Was bei Eigenkapital-Käufern gilt
Käufer, die ohne Bank kaufen, stellen dieselbe Frage, nur in anderer Form. Du brauchst eine Eigenkapital-Bestätigung: ein aktueller Depot- oder Kontoauszug, der den Kaufpreis abdeckt. Auch hier holt der Käufer das selbst, du siehst es nur ein.
Bei sehr großen Summen solltest du fragen, woher das Geld kommt. Das ist keine Frechheit, sondern Pflicht nach dem Geldwäschegesetz. Mehr dazu in unserem Leitfaden zum Geldwäschegesetz für Makler 2026.
Wann du den Eigentümer einbindest
Erst nachdem du eine plausible Finanzierungslage gesehen hast, gehst du auf den Eigentümer zu. Das schützt deinen Auftraggeber vor unseriösen Interessenten und dich vor verschwendeter Zeit.
Wer diesen Schritt überspringt, hat in sechs von zehn Fällen am Ende einen Käufer, der einknickt. Das kostet Wochen und den Eigentümer Vertrauen.
Was Portalist dabei macht
Im Käuferportal von Portalist können Interessenten Dokumente wie die Finanzierungsbestätigung selbst hochladen, verschlüsselt, DSGVO-konform, nachvollziehbar. Du als Makler siehst nur, ob das Dokument vorliegt und ob es noch gültig ist. Kein E-Mail-Anhang-Wirrwarr, kein Datenleck.



