Du hast einen Käufer, der sich für ein Objekt interessiert. Bevor du den Eigentümer einbindest und Verhandlungen startest, willst du wissen: Kann der überhaupt kaufen? Die Antwort darauf ist 2026 deutlich heikler als noch vor fünf Jahren – wegen DSGVO und wegen einer veränderten Finanzierungslage.
Was du fragen darfst – und was nicht
Du darfst nach Bonitäts-Informationen fragen, wenn sie für den Vertragsabschluss erforderlich sind und der Käufer freiwillig zustimmt. Das heißt konkret:
- Ja, du darfst fragen: Ob die Finanzierung steht, bei welcher Bank, in welcher Form (Volltilger, Bauspar, Eigenkapital-Anteil ungefähr).
- Nein, du darfst nicht fragen: Nach Gehaltsabrechnungen, Schufa-Auszügen, Steuerbescheiden – jedenfalls nicht, ohne dass der Käufer dir aktiv und schriftlich Zustimmung gibt.
Die Trennung ist wichtig. Wer Schufa-Auskünfte einsammelt, ohne sauberen Rechtsrahmen, riskiert ein DSGVO-Bußgeld – und das in einer Branche, in der die Aufsichten zunehmend genauer hinschauen.
Die Finanzierungsbestätigung als Standard
Statt selbst Daten zu erheben, fragst du nach einer Finanzierungsbestätigung der Bank. Die holt der Käufer selbst, du brauchst sie nur einzusehen. So bleibt die Verantwortung für die Datenweitergabe beim Käufer – wo sie hingehört.
Eine gute Finanzierungsbestätigung enthält:
- Den Namen des Käufers.
- Den maximalen Finanzierungsrahmen.
- Die Bank als Aussteller mit Unterschrift oder digitalem Siegel.
- Eine Gültigkeitsdauer (meist 3–6 Monate).
Achte auf die Gültigkeitsdauer. Ein halbes Jahr alter Letter sagt heute nichts mehr aus, weil Zinsen und Konditionen sich schneller bewegen als früher.
Was bei Eigenkapital-Käufern gilt
Käufer, die ohne Bank kaufen, sind dieselbe Frage – nur anders. Du brauchst hier eine Eigenkapital-Bestätigung: Ein aktueller Depot- oder Kontoauszug, der den Kaufpreis abdeckt. Auch hier holt der Käufer das selbst, du siehst es nur ein.
Bei sehr großen Summen empfiehlt sich zusätzlich: Frag, woher das Geld kommt. Das ist keine Frechheit, sondern Geldwäsche-Gesetz – siehe dazu auch unseren Leitfaden zum Geldwäschegesetz für Makler 2026.
Wann du den Eigentümer einbindest
Erst nachdem du eine plausible Finanzierungslage gesehen hast, gehst du auf den Eigentümer zu. Das schützt deinen Auftraggeber vor unseriösen Interessenten – und dich vor verschwendeter Zeit.
Wer den Schritt überspringt, hat in 6 von 10 Fällen am Ende einen Käufer, der einknickt. Das kostet dich Wochen und den Eigentümer Vertrauen.
Was Portalist dabei macht
Im Käuferportal von Portalist können Interessenten Dokumente wie Finanzierungsbestätigung selbst hochladen – verschlüsselt, DSGVO-konform, nachvollziehbar. Du als Makler siehst nur, ob es vorliegt und ob es gültig ist. Kein E-Mail-Anhang-Wirrwarr, kein Datenleck.



