Das Disagio ist ein klassisches Finanzierungsinstrument, das im aktuellen Zinsumfeld kaum noch genutzt wird. Es beschreibt einen Abschlag vom Auszahlungsbetrag: Wer 400.000 € Darlehen aufnimmt und ein Disagio von 5 % vereinbart, bekommt nur 380.000 € ausgezahlt.
Wann das Disagio noch relevant ist
Vor allem bei Kapitalanlegern kann das Disagio steuerlich attraktiv sein. Es gilt als sofort abzugsfähige Werbungskosten – im Jahr der Zahlung. Wer 2025 eine vermietete Immobilie kauft und 15.000 € Disagio zahlt, kann diese Summe direkt von der Steuer absetzen. Bei einem Spitzensteuersatz von 42 % spart das rund 6.300 €.
Für Selbstnutzer ist das Modell tot. Sie haben keinen Steuervorteil und zahlen das Disagio effektiv aus eigener Tasche. Wer es trotzdem vereinbart, bekommt einen niedrigeren Sollzins – im Effektivzins ist das Geschäft aber meist neutral oder leicht negativ.
Was Makler bei Kapitalanlegern wissen sollten
Im Verkaufsgespräch mit Investoren kann das Disagio ein Argument sein. Wer mit Anlageobjekten arbeitet, sollte den Mechanismus zumindest erklären können: „Vereinbaren Sie mit Ihrer Bank ein Disagio, wenn Sie in diesem Jahr ein hohes zu versteuerndes Einkommen erwarten."
Vorsicht aber bei der Beratungstiefe: Konkrete Steuergestaltung gehört zum Steuerberater, nicht zum Makler. Der Hinweis genügt – die Berechnung sollte der Käufer mit seinem Berater abstimmen. Wer hier zu weit geht, schießt sich rechtlich ins Knie.