Abteilung I ist der Einstieg in jeden Grundbuchauszug. Wer hier nicht genau hinschaut, übersieht oft entscheidende Hinweise über Eigentümerstruktur und Verkaufsfähigkeit.
Was in Abteilung I steht
Die erste Abteilung dokumentiert lückenlos, wer Eigentümer ist und wie er es geworden ist. Erfasst werden: Name, Geburtsdatum, Anschrift des Eigentümers, das Datum der Eintragung und die Rechtsgrundlage – Auflassung beim Kauf, Erbschein bei Erbschaft, Schenkungsurkunde bei Schenkung. Bei mehreren Eigentümern wird das Verhältnis ausgewiesen: Bruchteilsgemeinschaft mit konkreten Quoten, Erbengemeinschaft ohne Quoten oder Gütergemeinschaft bei Ehepaaren. Auch frühere Eigentümer bleiben einsehbar, allerdings durchgestrichen oder „aufgehoben". Diese Historie kann wertvoll sein, um Eigentümerwechsel und mögliche Spannungen früh zu erkennen.
Was Makler hier herauslesen
In der Akquise zeigt Abteilung I sofort, mit wem du es wirklich zu tun hast. Ist die Person, die dich kontaktiert hat, überhaupt Alleineigentümer? Oder gibt es weitere Miteigentümer, die zustimmen müssen? Bei Erbengemeinschaften brauchst du alle Miterben am Tisch oder eine wirksame Vollmacht.
Im Verkaufsgespräch nutzt du Abteilung I, um Klarheit über die Verkaufsstruktur zu schaffen. Bei Ehegatten in Gütergemeinschaft müssen beide unterschreiben. Bei einer GmbH als Eigentümerin brauchst du einen aktuellen Handelsregisterauszug zur Vertretungsregelung. Praxistipp: Lass dir gleich beim Erstkontakt einen aktuellen Auszug zeigen oder hole ihn selbst beim Grundbuch-Amt – das spart später viel Zeit und vermeidet böse Überraschungen kurz vor dem Notartermin.